Wenn du Wohngeld bekommst, hast du nicht automatisch Anspruch auf eine GEZ–Freistellung. Ein Härtefallumstand ist Vorbedingung, bei dem deine Einnahmen nicht oberhalb dem Bürgergeldsatz stehen.
Als Bezieher von Sozialleistungen ist eine GEZ–Freistellung denkbar. Du brauchst den Beitrag von 18,36 Euro im Monat nicht bezahlen.
Minimale Einnahmen sind mitunter ein Anlass für eine Freistellung. Häufig musst du gleichwohl die Beiträge zahlen. Wenn kein Härtefallumstand besteht, bezahlen auch Rentenbezieher die Beiträge.
Trotz Wohngeld GEZ-Beiträge zahlen
Bekommst du Wohngeld, bist du nicht mechanisch von der Begleichung der GEZ–Beiträge befreit.
Eine Bedingung besteht automatisch nur bei diesen Leistungen:
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Erwerbsminderung und Grundsicherung im Alter
Bürgergeld
Blindenhilfe
Pflegegeld
BAföG
Für Rentenbezieher zählt das ebenso.
Nur, wenn Einnahmen nicht über dem Bürgergeldsatz stehen oder du als Rentenbezieher eine Grundsicherung bekommst, ist eine Freistellung machbar.
Keine Aussicht auf GEZ-Freistellung existiert beim Empfang von Kinderzuschlag.
Nur 6,12 Euro im Monat zahlst du bei einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen RF.
Härtefallbestimmung bei Wohngeld-Beziehern
Bekommst du Kinderzuschlag oder Wohngeld und bekommst keine Sozialleistungen, ist eine Freistellung wegen Härtefallumstand denkbar.
Bedingung ist, dass deine Einnahmen nicht den Bürgergeldsatz übersteigen.
Deine Einnahmen dürfen den sozialrechtlichen Regelsatz um höchstens 18,36 Euro übertreten. Bürgergeld und minimale Einnahmen sind gemäß Bundesverfassungsgericht gleichzusetzen.
Wenn du keine Sozialleistungen bekommst, aber darauf eine Berechtigung hast, kannst du eine Freistellung von den GEZ-Beiträgen verlangen.
Wie du eine GEZ-Befreiung verlangst
Um dich von der GEZ freistellen zu lassen, stellst du einen Härtefallantrag beim Beitragsservice.
Bei Wohngeld 2021 und 2022 ist dies auch noch nachträglich machbar.
Dazu brauchst du das Beitragsformular Nummer 440 und setzt die Auswahlmöglichkeit „aufgrund einer Einkommensüberschreitung“ ein.
Dem Antrag legst du eine Erklärung der Sozialbehörde bei, die beglaubigt, dass dir keine Sozialleistungen genehmigt werden, weil deine Einnahmen den Regelsatz nur minimal übertreten.
Das Sozialamt muss deine Einnahmen exakt kontrollieren und den Mehrbetrag auf der Meldung festlegen.