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Sonderkündigungsrecht Gas

Wann setzt das Sonderkündigungsrecht Gas ein ?

Bei einem Anstieg der Gaspreise oder bei einem Wohnungswechsel kannst du das Sonderkündigungsrecht beanspruchen. Bedenke dabei, dass du bei einem Sonderkündigungsrecht tatsächlich eigenhändig kündigen musst. Die Kündigung muss in geschriebener Form ablaufen. Du kannst per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Auch wenn du eigenhändig kündigst, wirst du uneingeschränkt und störungsfrei mit Gas versorgt.

Sonderkündigungsrecht einsetzen – so geht's

Sonderkündigungsrecht Gas Vorgehen
(Quelle: Check24.de/13.2.2023)

Sonderkündigungsrecht bei Gaspreissteigerung

Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel

Bei einem Wohnungswechsel kannst du grundsätzlich mit dem Sonderkündigungsrecht deinen Gasvertrag kündigen. Du kannst bei einem Wohnungswechsel die Gasversorgung kündigen, wenn:

  • Dein neuer Standort nicht im Versorgungsbereich des Gasanbieters liegt.
  • Sich durch den Wohnungswechsel eine Preissteigerung zeigt.

Immer wieder kannst du bei einem Wohnungswechsel die Gasbelieferung mit dem Sonderkündigungsrecht kündigen. Die ausführlichen Voraussetzungen kannst du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines Vertrags nachschlagen. Wenn du noch vom regionalen Basisversorger mit Gas versorgt wirst, kannst du deinen Vertrag immer während einer Zeitspanne von zwei Wochen beenden. Wenn du nicht mehr in der Basisversorgung sitzt, sondern schon deinen Gasanbieter ausgetauscht hast, musst du die Zeitspannen und Richtlinien deines aktuellen Gasvertrags befolgen.

Gasanbieter kündigen und geeigneten Gastarif ermitteln

Spätestens wenn du gekündigt hast, solltest du einen Gasvergleich machen, um einen neuen Gaslieferanten aufzuspüren. Achtung: Erwähne in deiner Wechselverfügung unbedingt, dass du längst persönlich beim Vorversorger gekündigt hast. Wenn du deinem Gasanbieter eine Einzugsermächtigung erteilt hast, solltest du diese in der Kündigung ausdrücklich zurückziehen. Folglich hat der Versorger von da an keine Zugangsmöglichkeit mehr auf deine Bankverbindung.

(Quelle: Check24.de/13.2.2023)

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