Sonderkündigungsrecht Gas
Wann setzt das Sonderkündigungsrecht Gas ein ?
Bei einem Anstieg der Gaspreise oder bei einem Wohnungswechsel kannst du das Sonderkündigungsrecht beanspruchen. Bedenke dabei, dass du bei einem Sonderkündigungsrecht tatsächlich eigenhändig kündigen musst. Die Kündigung muss in geschriebener Form ablaufen. Du kannst per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Auch wenn du eigenhändig kündigst, wirst du uneingeschränkt und störungsfrei mit Gas versorgt.
Sonderkündigungsrecht einsetzen – so geht's
- Sonderkündigungsrecht taugt bei Gaspreisanstiegen und Wohnungswechsel.
- Die Kündigung muss in geschriebener Form (E-Mail, Fax, Brief) stattfinden.
- Der Versorgungsschutz ist auch bei einer Kündigung sichergestellt.
- Beim Sonderkündigungsrecht musst du eigenhändig kündigen.
- Bedenke die Notwendigkeiten und Zeitspannen in den AGB deines Gasvertrags.
- Führe als Kündigungsauslöser dein verbindliches Recht zur Sonderkündigung an.
Sonderkündigungsrecht bei Gaspreissteigerung
- Wenn dein Gasanbieter die Entgelte steigert, kannst du deinen Gasvertrag auch frei von der Vertragsgültigkeit kündigen.
- Du musst bei einem Sonderkündigungsrecht eigenhändig per E-Mail, Fax oder Brief kündigen. Es ist nicht machbar, einen weiteren Gasanbieter für die Kündigung zu bestellen.
- Das Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn die Gaspreise anlässlich von Steuern und Abgaben anwachsen.
- Dein Sonderkündigungsrecht währt 2 Wochen, direkt beginnend, wenn dir dein Versorger die Preissteigerung schwarz auf weiß erklärt hat.
- Sendet dir der Gasversorger ein Schriftstück bezüglich der Preissteigerung, ohne auf das Sonderkündigungsrecht hinzudeuten, ist die Preissteigerung wirkungslos.
Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel
Bei einem Wohnungswechsel kannst du grundsätzlich mit dem Sonderkündigungsrecht deinen Gasvertrag kündigen. Du kannst bei einem Wohnungswechsel die Gasversorgung kündigen, wenn:
- Dein neuer Standort nicht im Versorgungsbereich des Gasanbieters liegt.
- Sich durch den Wohnungswechsel eine Preissteigerung zeigt.
Immer wieder kannst du bei einem Wohnungswechsel die Gasbelieferung mit dem Sonderkündigungsrecht kündigen. Die ausführlichen Voraussetzungen kannst du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines Vertrags nachschlagen. Wenn du noch vom regionalen Basisversorger mit Gas versorgt wirst, kannst du deinen Vertrag immer während einer Zeitspanne von zwei Wochen beenden. Wenn du nicht mehr in der Basisversorgung sitzt, sondern schon deinen Gasanbieter ausgetauscht hast, musst du die Zeitspannen und Richtlinien deines aktuellen Gasvertrags befolgen.
Gasanbieter kündigen und geeigneten Gastarif ermitteln
Spätestens wenn du gekündigt hast, solltest du einen Gasvergleich machen, um einen neuen Gaslieferanten aufzuspüren. Achtung: Erwähne in deiner Wechselverfügung unbedingt, dass du längst persönlich beim Vorversorger gekündigt hast. Wenn du deinem Gasanbieter eine Einzugsermächtigung erteilt hast, solltest du diese in der Kündigung ausdrücklich zurückziehen. Folglich hat der Versorger von da an keine Zugangsmöglichkeit mehr auf deine Bankverbindung.
(Quelle: Check24.de/13.2.2023)
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