Besucht dich nach dem Aus der Gaspreisbremse dein „Grundversorger“ zu Hause und will Daten erfassen? Das ist eine weitere Abzockmasche, mit dem dich „Klinkenputzer“ daheim abzocken wollen.
Verbraucherzentrale Hamburg alarmiert vor einer weiteren Abzockmasche, mit der Konsumenten dazu angeleitet werden sollen, Gasverträge zu kaufen.
Gemäß einer Presseinformation wachsen neuerdings Klagen bei den Verbraucherschützern über scheinbare „Klinkenputzer“, die sich als Bevollmächtigte des „Gas-Grundversorgers“ darstellen oder im Auftrag eines weiteren regionalen Energieanbieters in Hamburg erscheinen.
Sie sichern dir eine Begrenzung des Gaspreises bezüglich der beendeten öffentlichen Gaspreisbremse zu. Eigentlich werden den Konsumenten dabei aber nur Gasverträge verkauft.
Die „Klinkenputzer“ bringen vor, dass es ihre „Bestimmung als Grundversorger“ wäre, die Gasausgaben der Konsumenten nach dem Aus öffentlicher Unterstützungen zu drosseln.
Um den Zustand präzise betrachten zu können, müssten die Nummer des Zählers gelistet und die Verhältnisse des gegenwärtigen Gasliefervertrags verraten werden. Die Wahrscheinlichkeit einer Drosselung des Gaspreises würde man den Konsumenten dann per E–Mail anzeigen.
Dafür muss man dann auf einem Tablet ein betreffendes „Werbe-Einverständnis“ signieren.
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Versteckter Wechsel des Gasanbieters
Die „Klinkenputzer“ nutzen die Verwirrung mehrerer Gaskonsumenten aus. Zum Ende des Jahres sind die öffentlichen Preisbremsen beendet.
„Real manövriert das scheinbare Werbe-Einverständnis zu einem Wechsel des Gasanbieters“, warnt Bornemann von der Verbraucherzentrale.
Er informiert von einem überraschten Hamburger Konsumenten, der nach dem Besuch des „Klinkenputzers“ einen Kündigungsschrieb seines alten Gasversorgers bekam. Die Zahlungen und Kleinigkeiten seines neuen Gasliefervertrags kannte er aber nicht.
Empfehlung der Verbraucherschützer
Bornemann betont, dass Gasverträge, die von „Klinkenputzern“ vereinbart werden, binnen 14 Tagen nach Vertragsvereinbarung und Empfang einer Widerrufsbelehrung zurückgenommen werden dürfen.
Beteiligte sollten dagegen ddie pünktliche Absendung des Widerrufs und den Empfang beim Vertragspartner belegen können (Widerruf als Brief per Einschreiben verschicken oder als Fax mit Sendebericht).
Parallel sollten Konsumenten ihrem alten Gasanbieter darstellen, dass sie die Beendigung ihres Vertrags nicht eingeleitet haben und dieser weitergehen soll.
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„Pratisch ist das aber nicht so leicht, weil die Versorger oft mauern“, so Bornemann. Die Verbraucherzentrale gibt Empfehlungen, um unbeabsichtigte Vertragsvereinbarungen durch „Klinkenputzer“ zu umgehen:
Plaudere keine eigenen Informationen oder Vertragseinzelheiten an der Haustür aus.
Signiere nichts.
Signiere kein Dokument, ohne es genau verstanden und geprüft zu haben – erst recht nicht auf einem Tablet.
Frage nach Informationen.
Fordere stets eine Abschrift sämtlicher signierten Dokumente.
Fordere ein, alle Vertragseinzelheiten schriftlich zu bekommen, bevor du einer Vereinbarung beipflichtest.