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Smart Meter

Stromzähler-Revolution: Was jetzt für etliche Haushalte verpflichtend wird

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... von Günther Ehrich
... 17.01.2024

Stromzähler-Revolution: Was jetzt für etliche Haushalte verpflichtend wirdIn Deutschland werden intelligente Stromzähler verpflichtend. Ab wann das zählt, welche Zeitpunkte bei Smart Metern bedeutend sind und welche Zahlungen dich erwarten.

Bis 2032 sollen Smart Meter (intelligente, digitale Stromzähler) allerorts in Firmen und Haushalten eingesetzt werden. 

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende steuert das.

Wer möchte, kann ab 2025 vom Messstelleninhaber einen Smart Meter kriegen.

Laut Gesetz muss der Betreiber binnen 4 Monaten nach Beauftragung den neuen Zähler einsetzen.

Für einige Haushalte zählt ab 2025 eine Auflage zum Einsatz:

  • Sie zählt ab einem jährlichen Strombedarf* oberhalb 6.000 kWh

Bis Abschluss 2025 müssen wenigstens 20 Prozent, bis Abschluss 2028 wenigstens 50 Prozent und bis Abschluss 2030 wenigstens 95 Prozent mit einem Smart Meter eingerichtet sein.

Messstelleninhaber sprechen Haushalte entsprechend an. Dazu müssen sie wenigstens 3 Monate im Voraus unterrichtet werden.

Für alle weiteren Haushalte zählt keine Smart-Meter-Auflage

Alte Zähler werden immerhin gegen digitale Gattungen ausgewechselt.


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Unklarheiten um Begriffe zu Smart Metern

Smart Meter ermöglichen eine digitale Regulierung der Strombedienung, wie sie für ein fast vollständig klimaneutrales Energiesystem erforderlich ist. 

Denn die Herstellung von Wind- und
Sonnen-Strom
schlingern extrem.

Zusätzlich gibt es durch den ganzen Tag hindurch Differenzen beim Strombedarf in Haushalten.

Große Konsumenten wie Ladesäulen für Elektroautos oder Wärmepumpen haben Hochkonjunktur.

Smart Meter können exakte Aussagen über den persönlichen Strombedarf übergeben. 

Der Bedarf wird 15-minütig an den Stromanbieter und den Messstelleninhaber übergeben.

Anwender dürfen per App den gegenwärtigen Bedarf mitverfolgen. Das ist bedeutend, weil Stromanbieter ab 2025 auch dynamische Tarife präsentieren müssen.

Hierdurch können Haushalte einsparen, da sie den Strombedarf* in preisgünstigeren Zeitspannen mit hoher Herstellung verlegen können. 

So beispielsweise das E-Auto eine Weile später laden, wenn der Strom aktuell billig ist.

Das Messstellenbetriebsgesetz trennt moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. 

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der den schwarzen Zähler ersetzen soll.

Ist ergänzend noch ein Gateway zur Datenüberlassung verfügbar, ist es ein intelligentes Messsystem (Smart Meter).

Fahrplan für Smart Meter in deutschland
(Bildquelle: Artikel chip.de/14.01.2024)

Alle, die noch keinen digitalen Stromzähler besitzen, müssen in nächster Zeit umändern

Wichtig sind die Ausgaben auch bezüglich der Zuweisung auf Mieter und Hausbesitzer.

Für die Umänderung auf einen Smart Meter sind 2 neue Bestandteile für den Zählerschrank erforderlich, der digitale Stromzähler und ein Gateway zur Datenüberlassung

Sie werden vom Messstelleninhaber oder verpflichteten Fírmen eingesetzt.

Beim verpflichteten Einsatz entstehen keine Ausgaben

Wählt man unaufgefordert den Smart Meter, darf der Messstelleninhaber 30 Euro einfordern. Werden bei der Umänderung auch Erneuerungn am Zählerschrank notwendig, können diese getrennt berechnet werden.

Gute Nachricht für Mieter: Ausgaben für die Einrichtung ringsum Smart Meter muss der Vermieter bezahlen. Die Zahlungen hierfür darf er nicht auf Mieter verteilen.

Die jährlichen Zahlungen für den Einsatz der Stromzähler werden für Mieter auf 20 Euro begrenzt

Bei größerem Bedarf dürfen auch größere Betriebsausgaben von bis 120 Euro berechnet werden. Hat man Wärmepumpen im Einsatz, werden jährlich bis 50 Euro bezahlt.

Digitale Geräte, die Informationen übergeben, sind global gefährdet. Weiterhin stellen sich Fragen zum Datenschutz, weil sich aus den Bedarfsinformationen einzelner Haushalte Angaben über Personen zuordnen lassen.

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Laut Gesetz müssen Smart Meter die gespeicherten Angaben pseudonymisiert, verschlüsselt und allein an Stromanbieter* und Netzbetreiber übergeben.

Die Angaben dürfen nur für unmissverständliche Ziele genutzt und müssen nach Verarbeitung direkt entfernt werden.

(Mit Angaben aus chip.de/14.01.2024)

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