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Strompreise fallen: Das musst du wissen

Strompreise fallen: Das musst du heute wissenDie fallenden Preise an den Börsen zeigen sich inzwischen auch bei den angebotenen Gas- und Stromtarifen. Viele Kunden stellen sich die Frage, ob ein Wechsel des Energieversorgers jetzt zweckmäßig ist.

Was ist bei einem Versorgerwechsel zu bedenken?

Seitdem die Strompreise* im 1. Vierteljahr 2023 den Höchststand von 46,9 Cent pro kWh erlangt haben, sind sie wiederum im freien Fall. 

Für Haushaltskunden mit Bestandsverträgen stand der mittlere Strompreis Anfang September bei 39,6 Cent pro kWh.

Neue Kunden zahlen für die kWh aktuell im Mittel 30,4 Cent.

Gemäß Verbraucherzentrale stellen die billigsten Energieanbieter* Strom für niedriger als 30 Cent pro kWh zur Verfügung. 

Mitgewirkt haben dabei die fallenden Preise im Großhandel und die Strompreisbremse.

Bei weiteren Anbietern werden die Tarife gemäß Verbraucherzentrale weiterhin teurer. 

Ein Anbieterwechsel* kann sich folglich auszahlen!

Sturzflug bei Strompreisen - Anbieterwechsel zahlt sich aus

Zahlreiche Kunden sind 2022 zum Grundversorger gegangen, weil der in der Zwischenzeit billigere Preise zur Verfügung gestellt hat.

Aber unterdessen präsentieren auch alternative Stromversorger erneut billige Tarife

Gemäß Informationen unterschiedlicher Vergleichsportale standen Ende Mai über 88 Prozent der erreichbaren Stromtarife abwärts der Preisbremse.

Ein Übergang aus der Grundversorgung hin zu Alternativtarifen kann sich folglich erneut auszahlen

Besonders für neue Kunden gibt es gemäß Verbraucherzentrale aktuell ausgezeichnete Angebote.

Zahlreiche Stadtwerke und Stromanbieter stellen vielfältige Tarife zur Auswahl. Darum nicht allein verschiedene Versorger, vielmehr auch deren unterschiedlichen Tarife vergleichen.

Einen ausgezeichneten Leitfaden stellen Vergleichsportale zur Verfügung. 

Hier kannst du dir zusätzlich blitzschnell eine Übersicht sämtlicher billigen Tarife* für deinen Wohnsitz auflisten lassen.

Versorgerwechsel: Vergleichsportale helfen dir

Der Prozess zum Versorgerwechsel ist mühelos, unbedenklich und dauert nur einige Minuten: Im gegenwärtigen Vertrag steht, wann und in welcher Frist dein anfänglicher Stromvertrag zu beenden ist.

Nachfolgend dann beim neuen Anbieter einen günstigeren Vertrag vereinbaren. Der beendet für dich sodann den alten Vertrag beim anfänglichen Anbieter.

Relevant: Verträge, die nach dem 1. März 2022 vereinbart wurden, dürfen sich nicht mehr selbsttätig um 1 Jahr ausdehnen.

Vertragsgültigkeit besser kurz vereinbaren

Weil die Strompreise weiterhin nicht zur Ruhe kommen, sollten Kunden tunlichst eine kurze Vertragsgültigkeit nutzen

Sie sollte nie und nimmer länger als 12 Monate sein, mit einer Kündigungszeit von höchstens 1 Monat.

Kündigungsrecht verwenden

Sind Kunden mit dem neuen Versorger unzufrieden, dürfen sie unter Berücksichtigung der vertraglich zugesicherten Kündigungszeit nochmals einen weiteren Versorger ermitteln oder auch zu ihrem anfänglichen Stromanbieter zurückgehen.

Bei Preissteigerungen gilt natürlich das Sonderkündigungsrecht.

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