Startseite » Strom- und Gaspreibremse läuft zum 31.12.2023 aus

Gas- und Strompreisbremse vorbei

24.11.2023

Die Preisbremsen sind am 31.12.2023 vorbei. Auslöser dafür ist der Nachtragshaushalt unserer Ampelregierung. Zurzeit stehen in der Grundversorgung weiterhin 75 Prozent der Gas- und 57 Prozent der Stromtarife oberhalb der Preisbremse

Heute Versoger wechseln und billigere Preise mit Preisgarantie wählen!


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Wichtiges zur Gas- und Strompreisbremse

1. Die Preisbremsen sind am 31.12.2023 vorbei. Das vorgezogene Aus (ehemalig zum Ende März 2024) beruht auf dem Nachtragshaushalt der Ampelregierung, der das Aus des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) umfasst.

2. Die Gaspreisbremse begrenzt ab 01.03.2023 (nachträglich auch für Januar und Februar) den Arbeitspreis auf 12 Cent pro kWh und die Strompreisbremse auf 40 Cent pro kWh für 80 Prozent deines entsprechenden Vorjahresbedarfs.

3. Die Preisbremsen werden selbsttätig in deinen Monatsabschlag eingearbeitet.

Was bewirkt das Aus der Preisbremsen bei deinen Energiezahlungen?

Für Abnehmer der Grundversorgung ist das Aus der Preisbremsen offensichtlicher als für Abnehmer, die bei Alternativversorgern sind.

Zurzeit stehen beim Gas in der Grundversorgung noch 75 Prozent der Tarife über der Preisbremse, beim Strom sind es 57 Prozent.

Bei Alternativversorgern hingegen stehen bereits 98 Prozent der Gastarife und 97 Prozent der Stromtarife abwärts der Preisbremse.

Stromkosten 5.000 kWh, Gaskosten 20.000 kWh.
(Bildnachweis: Check24.de/24.11.2023)

Deshalb rentiert sich der Versorgerwechsel heute extra

“Abnehmer müssen 2024 sichtbar mehr für Gas und Strom bezahlen als 2023. Die gegenwärtigen politischen Beschlüsse beeinflussen unmittelbar die Brieftaschen der Abnehmer.

Wer Preissteigerungen verkleinern möchte, muss den Versorger wechseln. Nur so können Abnehmer die beachtlichen Mehrausgaben reduzieren.”

Steffen Suttner, CHECK24–Geschäftsführer Energie (18. Dezember 2023)

Wann kannst du deinen Energieversorger wechseln?

Wann du deinen Versorger wechseln kannst, ist von deiner gegenwärtigen Vertragslage abhängig.

1. Du bist gegenwärtig in der Grundversorgung: Wenn du zurzeit noch in der Grundversorgung bist, rentiert sich für dich ein Versorgerwechsel ausdrücklich. Du gewinnst durch einen billigeren Tarif mit Preisgarantie und kannst infolge einer 14-tägigen Kündigungsfrist einfach wechseln. Die Kündigung erledigt mechanisch dein neuer Versorger.

2. Du hast einen existenten Vertrag bei einem alternativen Versorger: Wenn du gegenwärtig einen existenten Vertrag hast, solltest du diesen untersuchen, um früh genug zu kündigen. Mit einem alljährlichen Versorgerwechsel sicherst du dir billigere Preise und gewinnst durch einen Neukundenbonus.

3. Sonderkündigungsrecht wegen einer Preisangleichung: Hast du eine Preisminderung oder Preissteigerung deines Energieversorgers bekommen, kannst du dein Sonderkündigungsrecht einsetzen und binnen 14 Tagen kündigen. Entgegen einer Preisminderung kann sich der Übergang zu einem billigeren Versorger rentieren. Bedeutend: Das Aus der Preisbremse gilt nicht als Preissteigerung.

Mehrfache Verbraucheranfragen zur Gas- und Strompreisbremse

Rentiert sich Energiesparen dennoch?

Ja, Energiesparen rentiert sich gleichwohl, da die Gas- oder Strompreisbremse lediglich für 80 Prozent deines vermuteten Jahreskonsums zählt.

Selbst mit der Preisgrenze von 12 ct pro kWh oder 40 ct pro kWh darfst du steigende Energiezahlungen erwarten. Beim Gas wurde eine ergänzende Motivation zum Sparen erarbeitet: Heizt du 2023 extra eingeschränkt und landest erheblich abwärts des Vorjahreskonsums, wirst du ergänzend honoriert. Für den verhinderten Gaskonsum bekommst du eine Entschädigung auf Grundlage des erhöhten kWh-Preises.

Zählt die Preisbremse auch bei Fernwärme?

Ja, die Preisbremse zählt auch bei Fernwärme. Der Preis wird auf 9,5 ct/ kWh für 80 Prozent des Vorjahreskonsums begrenzt.

Bestehen Preisbremsen für Flüssiggas, Heizöl und Pellets?

Ja, die Preisbremse gilt auch für Kunden, die mit Flüssiggas, Heizöl oder Holzpellets heizen.

Diesbezüglich müssen Rechnungen vorlegt werden. Bedingung: Die 2022-Rechnung muss doppelt so teuer sein wie für 2021.

Daraufhin trägt Der Staat 80 Prozent der Zusatzausgaben, wenn sie mindestens 100 Euro betragen. Höchstens werden 2.000 Euro vergeben.

Innerhalb Januar 2023 und Dezember 2023 vergütest du für 80 Prozent des Vorjahreskonsums 12 Cent pro kWh Gas und 40 Cent pro kWh Strom.

Für jede kWh, die du zusätzlich konsumierst, vergütest du entsprechend den ganzen im Vertrag abgemachten Arbeitspreis deines Versorgers.

Wenn du geringer Gas oder Strom konsumierst, kannst du für den kleineren Energiekonsum den ganzen Preis deines Versorgers sparen.

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(Quelle: Check24.de)

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