Bei Pensionären und Rentenempfängern sind die wichtigen Aufwendungen und Einkünfte für die Steuererklärung bisweilen relativ klar. Dieser Beitrag erklärt, wie die Steuererklärung noch leichter fällt.
Du bist Pensionär oder Rentenempfänger und deine gesamten Einnahmen im Jahr überschreiten den Grundfreibetrag von aktuell 10.908 Euro?
Dann bist du an die Übermittlung einer Steuererklärung gebunden.
In den Bundesländern gibt es Gegensätze bei der Steuererklärung für Rentenempfänger
In Sachsen, Mecklenburg–Vorpommern, Bremen und Brandenburg können Pensionäre und Rentenempfänger ab 2022 anschauliche Vordrucke zur Steuererklärung online ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und an das verantwortliche Finanzamt übermitteln.
Formulare für 2022 und 2023 stehen auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums bereit.
Grundlegend: Gebe mögliche Mitgliedsbeiträge, Spenden, außergewöhnliche Belastungen und Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen an.
Diese Positionen reduzieren die Abgabenbelastung.
Wenn du neben der Pension oder Rente andersartige Einkommen (Gewerbe oder Vermietung) hast, musst du die umfassenden Formulare zur Steuererklärung verwenden.
Der Bund der Steuerzahler informiert darüber.
Möglichkeit für Personen im Ruhestand in ganz Deutschland
Gemäß dem Bund der Steuerzahler soll der momentane Feldversuch in den bevorstehenden Jahren auch auf weitere Bundesländer ausgedehnt werden.
Derzeit ist die Verwendung lediglich in den vier erwähnten umsetzbar.
Eine Möglichkeit, die Pensionären und Rentenempfängern im lückenlosen Bundesgebiet haben: die Ausfüllung der Steuererklärung mit „einfach Elster“.
Auf der diesbezüglichen Webseite musst du dazu eine Zugangsnummer anfordern.
Dann kannst du die Steuererklärung online ausfüllen und übermitteln.
Der Nutzen: Die Formulare sind genauso allein auf Personen im Ruhestand angepasst.
Die Information von inländischen Pensionen oder Renteneinkünften und Angaben zur Pflege- und Krankenversicherung kannst du dir ersparen.