Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Rechengrößen zur Sozialversicherung für 2024 verabredet. Die Verfügung regelt eine erkennbare Steigerung der Pflichtgrenze zur Versicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wird erhöht.
Gemäß Verfügung über die Rechengrößen der Sozialversicherung 2024 soll die Pflichtgrenze zur Versicherung von 66.600 Euro auf 69.300 Euro Bruttoeinkommen im Jahr anwachsen.
Mit der neuen Pflichtgrenze zur Versicherung wäre ein Bruttoeinkommen von 5.775 Euro im Monat erforderlich, um die Bedingungen für eine Versicherungsbefreiung zu verwirklichen.
Durch die Steigerung der Pflichtgrenze zur Versicherung wird der Übergang in die private Krankenversicherung* erneut komplizierter.
Zusätzlich wurde eine Steigerung der Bemessungsgrenze für 2024 verabredet.
Sie entscheidet, bis zu welcher Größe das Einkommen für die Kalkulation der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt wird.
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Wächst die Bemessungsgrenze, wachsen die Höchstbeiträge zur Krankenversicherung fürBesserverdienende.
Die Bemessungsgrenze wächst von 59.850 Euro auf 62.100 Euro an. Vorwiegend wird das bei besserverdienenden Arbeitnehmern in der GKV Zusatzausgaben auslösen.
Berücksichtigt man in der Berechnung den vorausgesagten Anstieg des mittleren Mehrbeitrages um 0,1 Prozent, sind bei gesetzlichen Versicherungsnehmern Zusatzausgaben von bis 213,30 Euro jährlich zu erwarten.