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Gesetzliche Krankenversicherung

Steigende Beiträge für Besserverdienende: Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung soll klettern

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... von Günther Ehrich
... 16.09.2023

Steigende Beiträge für Besserverdienende: Beitragsbemessungsgrenze für Krankenversicherung soll kletternDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt für 2024 eine Steigerung der Versicherungspflichtgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dadurch würden die Kassenbeiträge nachdrücklich für bessere Einkommen 2024 auffallend in die Höhe schnellen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird klettern. 

Sie bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden und soll 2024 von 59.850 Euro auf 62.100 Euro im Jahr klettern.

Damit würden bei einer Krankenkasse mit einem zurzeit mittlerem Zusatzbeitrag von 1,6 % Zusatzausgaben von bis 182 Euro jährlich für Arbeitnehmer entstehen.

Mittlere Einkommen, die abwärts der momentanen Beitragsbemessungsgrenze stehen, wären von dieser Steigerung nicht berührt.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat im Sommer 2023 eine Steigerung des mittleren Zusatzbeitrags zu den gesetzlichen Krankenkassen vorhergesagt.

Eine Angleichung von bis zu 0,4 Prozent wird vermutet, die mehrere gesetzliche Versicherungsnehmer berühren könnte. 

Zusammen mit der Angleichung der Beitragsbemessungsgrenze können bis 306 Euro Zusatzausgaben jährlich auf besserverdienende Arbeitnehmer in den gesetzlichen Krankenkassen zutreffen.

Eine andere Angleichung soll es bei der Versicherungspflichtgrenze von zurzeit 66.600 Euro (5.550 Euro im Monat) geben. Sie soll 2024 auf ein Jahreseinkommen von 69.300 Euro erhöht werden.

Rundweg würden diese Angleichungen zu deutlichen Zusatzausgaben für besserverdienende Versicherte leiten, gleichzeitig würde der Übergang in die private Krankenversicherung komplizierter.

Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind allerdings nicht beabsichtigt.

Das Konzept ist noch nicht bestätigt. 

Die Angleichung soll zum 01.01.2024 Gesetzeskraft erlangen.

(Quelle: Check24.de/15.9.2023)

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