Startseite » Schwarzarbeit und Bürgergeld: Welche Folgen und Strafen winken können

Bürgergeld und Zuverdienst

Schwarzarbeit und Bürgergeld: Welche Folgen und Strafen winken können

Banner

... von Günther Ehrich
... 17.11.2023

Schwarzarbeit und Bürgergeld: Welche Folgen und Strafen winken könnenHeimlich zusätzliches Geld verdienen, klingt zunächst einmal sehr interessant. Schwarzarbeit kann aber massive Folgen nach sich ziehen.

Mithilfe bei der Säuberung von Treppenaufgängen oder sonstige Tätigkeiten im Haushalt, größtenteils sind Aushilfen im Haushalt gar nicht angemeldet. 

Demzufolge leisten sie unerlaubte Schwarzarbeit.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (iW) mutmaßt, dass mehr als 90 Prozent der Aushilfen im Haushalt ohne Unfallversicherungsschutz* und Absicherung schafft.

Anlass: Ein Vertrag soll umgangen werden. Für etliche Haushaltshilfen sei es nachteilig, Abgaben für die Sozialversicherung zu erbringen, begründet das iW.


Werbung*

Bürgergeld: Verkäufe bei Kleinanzeigen und eBay werden dem Jobcenter angezeigt

Was ist denn Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit heißt: dass eine Handlung ausgeführt wird, aber keine Sozialabgaben bezahlt, die Löhne nicht versteuert und die amtlichen Meldenotwendigkeiten versagt werden.

Das heißt, dass dem Staat Geld entgeht.

Dagegen erfahren Arbeitnehmer keine Sicherheit – etwa Beiträge zur Krankenversicherung* oder Unfallversicherung. 

An die Rentenversorgung* wird auch nichts abgeliefert.

Trotz Bürgergeld Schwarzarbeit ausgeführt – das ist eine Straftat

Wer seine Lebenshaltungskosten nicht selbstständig schultern kann, darf Sozialleistungen beanspruchen, etwa Bürgergeld. Damit soll das Existenzminimum gesichert werden.

Wer Sozialleistungen empfängt und zudem schwarz arbeitet, erschwindelt sich womöglich Leistungen. 

Schwarzarbeiter-Geld wird in bar ausbezahlt.

Das Jobcenter kann nicht erkennen, ob Bezieher von Sozialleistungen “Einnahmen” haben. 

Das ist kein Bagatelldelikt. Das Arbeitslosenselbsthilfe–Portal unterrichtet, dass es keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat ist.

Sie dürfe mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert werden.

Strafen bei Schwarzarbeit: Geldstrafe bis 500.000 Euro

Welche Rechtsfolge aus einer Schwarzarbeit resultiert, ist an signifikante Verhältnisse gebunden. Es kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen. Die Höhe der Strafe geht auffallend auseinander.

Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit

Fliegen Arbeitnehmer auf, winkt eine Geldbuße von bis 500.000 Euro

Auch eine Freiheitsstrafe von bis 10 Jahren wäre denkbar, informiert die Arbeitslosenselbsthilfe.

Schwarzarbeit kann bei Arbeitgebern eine Straftat bedeuten. 

Da geht es meistens um Sozialversicherungsbetrug oder Steuerhinterziehung

Denkbar ist Freiheits- oder Geldstrafe.

Schwarzarbeit als Nebenverdienst hat Effekte auf deine Hauptarbeitsstelle

Heimlich zusätzliches Geld verdienen, ist nicht nur für selbstständige oder arbeitslose Personen interessant. 

Wenn alles teurer wird, ist es außerdem für Beschäftigte mit einer Hauptarbeitsstelle eine begrüßenswerte “Beilage”.

Fliegt Schwarzarbeit nach Arbeitsende auf, kann das eine fristlose Kündigung auslösen. 

Wenn man der Firma sogar Käufer klaut oder für einen Wettbewerber des Arbeitgebers schwarz schafft, kann das eine verhaltensbedingte Kündigung mit sich bringen, unterrichtet das Portal Arbeitsrechte.

(Quelle: Check24.de/11.11.2023)

Das könnte dich auch interessieren

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die wichtigsten Funktionen zum Datenschutz .......

Nach oben scrollen
Cookie Consent mit Real Cookie Banner