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Rentensteigerung von 7,5 Prozent: 3 Millionen Rentenempfänger gewinnen

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... von Günther Ehrich
... 12.02.2024

Rentensteigerung von 7,5 Prozent: 3 Millionen Rentenempfänger gewinnenAb Juli 2024 dürfen geschätzt 3 Millionen Rentenempfänger eine Rentensteigerung von bis 7,5 Prozent genießen. Bloß, müssen sie dafür ein schriftliches Ersuchen einreichen?.

Exklusiv zur gängigen Rentensteigerung zum 1. Juli 2024 dürfen geschätzt 3 Millionen Rentenempfänger eine erneute Zuwendung auf ihre Rente genießen. Während eine behördliche Vorschau die gängige Rentensteigerung zurzeit auf 3,5 Prozent beurteilt, dürfen Empfänger einer Erwerbsminderungsrente ergänzende 7,5 Prozent genießen.

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Rentensteigerung von 7,5 Prozent: 3 Millionen Rentenempfänger gewinnen

Gemäß der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellt sich die Rentensteigerung bei der Erwerbsminderungsrente ab Juli 2024 so dar: „Startete die Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014, ist die Zuwendung 7,5 Prozent. Ist der Rentenstart zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, ist die Zuwendung 4,5 Prozent.“.

Die Renten-Zuwendung wird „auf Basis der individuellen Entgeltpunkte berücksichtigt, die der am 30. Juni 2024 in Anspruch genommenen
Rente entstammen“, kommentiert die DRV.

Rentensteigerung von 7,5 Prozent für 3 Millionen Rentenempfänger: Rentenversicherung erwähnt Bedingungen

Ergänzend zu den Erwerbsminderungsrentnern werden nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung auch „sämtliche Empfänger einer aktuellen Hinterbliebenenoder Altersrente, bei denen direkt vorher eine derartige Erwerbsminderungsrente entrichtet wurde, eine Zuwendung bekommen.“.

Zudem wird es ebenso auf Hinterbliebenenund Erziehungsrenten eine allgemeine Zuwendung zur Rente geben. Gemäß DRV ist Bedingung, „dass der Rentenstart zwischen 2001 und 2018 war. Außerdem darf der verschiedene Versicherungsnehmer keine persönliche Rente bekommen haben.“

Rentensteigerung um 7,5 Prozent: müssen 3 Millionen Rentenempfänger Anträge einreichen?

Diesbezüglich kommentiert die Deutsche Rentenversicherung: „Nein, keiner muss einen Antrag einreichen.“

Dafür werde mechanisch kontrolliert, wer eine Berechtigung auf eine Zuwendung zu seiner Rente hat. Gleichzeitig werde ebenso die Ausschüttung mechanisch geschehen.

(Mit Material von ruhr24.de/11.02.2024)

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