Startseite » Neues Heizungsgesetz: Millionen Inhaber von Gas-Heizungen müssen tätig werden

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Neues Heizungsgesetz: Millionen Inhaber von Gas-Heizungen müssen tätig werden

Banner

... von Günther Ehrich
... 09.06.2024

Neues Heizungsgesetz: Millionen Inhaber von Gas-Heizungen müssen tätig werdenAus Haushalten in Deutschland sollen Heizungen mit fossieler Energie nicht mehr vorhanden sein. Jetzt dürfen Inhaber einer Etagenheizung mehrere Angaben schriftlich belegen.

Für die Umgestaltung auf nachhaltige Energie bei Heizungsanlagen hat die Ampelregierung zum Jahresbeginn das Gebäudeenergiegesetz (GEG) rechtsgültig gemacht.

Für Inhaber von Gasheizungen hat das 2024 neuartige Verpflichtungen zu festgelegten Terminen zur Folge. Eine zusätzliche Fristsetzung kommt jetzt noch für Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern obendrauf.

Millionen Inhaber von Gas-Heizungen müssen tätig werden

Sämtliche Eigentümergemeinschaften mit einer Gas-Etagenheizung* müssen in den folgenden Monaten unverzüglich tätig werden. Denn bis zum 31.12.2024 steht für Inhaber eine unwiderrufliche Bestandsaufnahme ins Haus.

In Deutschland sind durch das neue Heizungsgesetz der Ampelregierung von dieser Frist fast 4 Millionen Wohnungen mit einer derartigen Heizungsanlage betroffen.


Werbung*

Inhaber müssen für die Bestandsaufnahme sämtliche Angaben zu der Nennwärmeleistung, dem Betriebszustand, dem Alter und Typ von sämtlichen bestehenden Etagenheizungen bei ihrem Bezirksschornsteinfeger anfordern.

Gemäß § 71n des Gebäudeenergiegesetzes muss dieser binnen eines halben Jahres Auskunft über diese Angaben leisten, berichtet Focus online.

Neues Heizungsgesetz 2024: Was Inhaber von Gasheizungen bedenken müssen

Heizungsgesetz sitzt Inhabern von Gas-Etagenheizung im Nacken

Darüberhinaus sind noch zusätzliche Angaben erforderlich. Gemeinschaften müssen sämtliche Eigentümer ebenfalls nach der Beschaffenheit ihrer Heizungsanlage, der Menge an Heizkörpern und nach eventuellen Instandsetzungen bzw. Neugestaltungen an der Heizung befragen.

Sämtliche Angaben müssen danach komplett bis allerhöchstens zum September 2025 schriftlich festgehalten sein.

Focus online rät den Eigentümergemeinschaften, diese Thematik unverzüglich im Zuge einer Versammlung zu erläutern und Vordrucke für die Abfrage-Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die erforderlichen Angaben können somit von den betroffenen Eigentümern einhellig gebündelt werden.

Der Nachweis soll den Eigentümergemeinschaften behilflich sein, in nächster Zeit nötige Beschlussfassungen in Bezug auf die neuerlichen Bestimmungen des Heizungsgesetzes zu fällen.

(Mit Material www.ruhr24.de/08.06.2024)

Das könnte dich auch interessieren

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Die wichtigsten Funktionen zum Datenschutz .......

Nach oben scrollen
Cookie Consent mit Real Cookie Banner