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Neues Heizungsgesetz 2024: Was Inhaber von Gasheizungen bedenken müssen

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... von Günther Ehrich
... 25.01.2024

Neues Heizungsgesetz 2024: Was Inhaber von Gasheizungen bedenken müssenDas Heizungsgesetz hat das Ziel, den Wechsel zu nachhaltigen Energiequellen zu erhöhen. Vornehmlich Inhaber von Gasheizungen dürfen sich auf Neuerungen  einrichten. 

Ab 1. Januar 2024 ist das neue Heizungsgesetz rechtskräftig, das im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verkündet wurde.

Der Wandel verlangt von Immobilienbesitzern intelligentes Tun und weitblickende Beschlüsse, um den wachsenden Ansprüchen zu entsprechen.

Die letzte Neugestaltung des Heizungsgesetzes, die zum 1. Januar 2024 Gesetzeskraft erlangte, hat Vermieter und Immobilienbesitzer genauso beunruhigt

Die Bundesregierung kommt mit diesem Wandel dem ambitionierten Bestreben nach, den Wechsel auf erneuerbare Energien zu beschleunigen.

Hauptsächlich Inhaber von Gasheizungen müssen sich auf die Neugestaltungen einrichten.

Heizungsgesetz: Ab wann sind Gas und Ölheizungen untersagt?

Die frohe Botschaft für Inhaber von Gas-Heizungen ist: 

Wenn die Heizungsanlage klappt, dürfen sie diese zukünftig verwenden. Beim Schaden ist eine Wiederherstellung erlaubt, und ein Wechsel ist nur gefordert, wenn die Gasheizung nicht zu reparieren ist.

Für alle, die einen Wechsel vorsehen, sind dagegen festgelegte Maßnahmen zu befolgen

Der Anschluss einer neuen Gasheizung* benötigt zuvor eine Energieberatung, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt wird. 

Ohne diese Anleitung ist kein Anschluss einer neuen Gasheizung machbar.

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Ideal ist auch die Chance zu einer auf Wasserstoff umwandelbare Gasheizung überzuwechseln, vornehmlich wenn der Netzinhaber auf grünen Wasserstoff umwechselt.

Hingegen bleibt die Durchführbarkeit dieser Chance in Deutschland fürs Erste strittig, weil kein grüner Wasserstoff hergestellt wird und kein dazugehörendes Energienetz besteht.

Dafür bestehen stufenweise Ansprüche zur Beimengung von klimaneutralen Gasen wie Biomethan

Die Überbrückungsfristen von Gasheizungen sind desgleichen deutlich festgelegt.

Der 31. 12. 2044 ist das Abschlussdatum für die Verwendung fossiler Brennmaterialien wie Gas*.

Es bestehen mehrere Jahre dauernde Überbrückungsfristen, die entsprechend der Gegebenheiten unterscheiden: bei vollständigem Wegfall 5 Jahre, bei Wärmenetzanschluss bis 10 Jahre und bei fehlgeschlagenen Ausbaubemühungen von Wasserstoff oder Fernwärme 3 Jahre.

Inhaber vorhandener Gasheizungen haben aus diesem Grunde genügend Gelegenheit, ihre Löung zu finden.


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Gemäß Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) existiert die Chance, zeitweise eine nicht mehr neue, fossil gesteuerte Heizung zu montieren.

Diese Überbrückungszeit erlaubt es Inhabern von Immobilien, sich komplett zu orientieren und den ideale Lösung für ihre nächste Heizungsanlage aufzuspüren.

(Mit Material aus Infos check24.de/23.1.24)

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