Das Bundeskabinett vereinbarte am15. Mai2024 die Krankenhausreform. Diese legt eine breit gefächerte Qualitätsverbesserung und Neuordnung der Krankenhäuser fest.
Hauptaugenmerk ist dabei die Beschränkung der Krankenhäuser aufspezielleFachgebiete, um charakteristische medizinische Leistungen an nicht so vielen, aber dafür an extrem qualifizierten Standorten zu vereinen.
Die Reformvorhaben legen fest, eine Anzahl von nicht so großen Klinikenaufzugeben oder umzufunktionieren, um Mitarbeiter und Ressourcen wirtschaftlicher zu nutzen und die Versorgung der Patienten zu optimieren.
Dadurch soll das Fachwissen der unterschiedlichen Krankenhäuser weiter ausgebeut werden, um eine verbesserte Patientenversorgung zu gewährleisten.
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Ein zusätzlihes Anliegen besteht in der Verstärkung und Erweiterung der Rechte für Patienten:
Sie sollen zusätzlicheMitsprachemöglichkeiten, Transparenz und eine neu ausgerichtete Fachberatung bekommen.
Vorwiegend bezüglich der Auswahl für geeignete medizinische Behandlung und des passenden Krankenhauses soll die Krankenhausreform eine Aufwertung bewirken.
Ein Klinik-Atlas wurde diesbezüglich durch das Gesundheitsministerium bereis auf den Weg gebracht. Interessierte Patienten können hier nach der erforderlichen Behandlungoder Krankenhäusern Ausschau halten und Kliniken miteinander abgleichen.
Gesetzliche Krankenkassen sind in ihren Leistungen häufig begrenzt, mit der Folge, dass gesetzlich Versicherte die behandelnde Klinik bzw. die Behandlung kaum unbefangen bestimmen können.
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Die Festlegung der Klinik, der Behandlungsmethoden und der Ärzte kannst du mit einer Krankenhauszusatzversicherung* selber in die Hand nehmen.
Gleichzeitig erhalten Zusatzversicherte im Fall der Fälle eine ausgezeichnete Behandlung durch einen Experten.
Aus diesem Grunde dürfen ebenso Kassenpatienten die Vorteile der Krankenhausreform komplett für sich nutzbar machen und sind auch in Notlagen optimal abgesichert.