Die Kindergrundsicherung gehört zu den sozialpolitisch bedeutendsten Maßnahmen der Ampel-Regierung. Nach vielen Monaten langer Diskussionen hat das Bundeskabinett das Gesetz jetzt verabschiedet.
Was verändert die Kindergrundsicherung?
Die ab 2025 beabsichtigte Leistung enthält 2 Bausteine:
Der vom Einkommen unabhängige Kindergarantiebetrag verdrängt das ehemalige Kindergeld von 250 Euro. Kinder ab dem 18. Lebensjahr sollen ihn unmittelbar empfangen.
Obendrauf kommt der Kinderzusatzbetrag, abhängig vom Familien-Einkommen und nach Alter gegliedert. Beim Zusatzbetrag wird der ehemalige Kinderzuschlag verbessert. Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe empfangen, werden an der neuen Leistung mit beteiligt.
Insgesamt sollen die 2 Bausteine das Existenzminimum der Kinder sichern.
Wie stellt man den Kinderzusatzbetrag fest?
Gemäß Gesetzesvorlage setzt sich der bestmögliche Kinderzusatzbetrag im Monat aus dem altersgegliederten Regelbedarf des Kindes und den “pauschalen monatlichen Bedürfnissen des Kindes für Heizung und Unterkunft” zusammen.
Letztgenannte werden auf Basis des Berichts zum Existenzminimum der Bundesregierung festgestellt. Vermögen und Einkommen der Eltern und Kind werden betrachtet und reduzieren den Zusatzbetrag verschieden heftig.
Mit dem Kinderzusatzbetrag soll gleichzeitig ein Komplettpreis für Mitwirkung und Bildung ausgeschüttet werden. Momentan sind das im Monat 15 Euro.
Wie werden Alleinerziehende gefördert?
Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsleistungen werden beim Kinderzusatzbetrag demnächst lediglich zu 45 Prozent beachtet.
Dadurch gewinnen Kinder im Bürgergeldempfang, weil da bislang 100 Prozent berücksichtigt werden.
Der von der Familienkasse entrichtete Unterhaltsvorschuss soll bis zum Schulbeginn ohne Begrenzung des Mindesteinkommens entrichtet werden.
Für Schulkinder ab einer Begrenzung des Mindesteinkommens von 600 Euro, um Beschäftigung kräftiger zu würdigen.
Wie können größere Beschäftigungimpulse gesetzt werden?
Mit der Kindergrundsicherung will die Ampel-Regierung Impulse setzen, damit Eltern massiv einer Beschäftigung nachgehen.
Sie sollen damit über mehr Geld vom ergänzenden Einkommen verfügen dürfen:
Der Kinderzusatzbetrag beabsichtigt eine Transferentzugsrate von 45 Prozent.
Beim Bürgergeld steht der Anteil aktuell innerhalb 80 und 100 Prozent.
Von der Kindergrundsicherung profitieren nicht die sind Kinder der Geflüchteten.
Wozu eine Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung soll ein bedeutendes Hilfsmittel zur Eindämmung der Kinderarmut werden.
Familien sollen es leichter haben, berechtigte Leistungen anzufordern.
Anspruchsberechtigte Familien sollen auf Leistungen aufmerksam gemacht werden, die anschließend digital angefordert werden dürfen.
Gemäß Studien leben in Deutschland aktuell rund 2,8 Millionen Jugendliche und Kinder von öffentlichen Leistungen zur Existenzsicherung.
Davon 1,6 Millionen obgleich deren Eltern einer Beschäftigung nachgehen.
Annähernd jedes fünfte Kind ist betroffen.
Wann startet die Kindergrundsicherung?
Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung stufenweise angeschoben werden.
Für die Durchführung ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständig.
Sie hatte längst Konflikte bei der umfassenden Durchführung der Kindergrundsicherung angezeigt und bewertet aktuell den Start ab 2025 als nicht machbar.
Wie teuer ist die Kindergrundsicherung?
Ab 2025 hat die Ampel-Regierung im ersten Jahr für die Kindergrundsicherung Ausgaben von 2,4 Milliarden Euro eingeplant.