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Neue Gesetze 

Juli 2024: Black Box für PKW, höhere Pfändungsfreigrenzen, mehr Rente

Juli 2024: Black Box für PKW, höhere Pfändungsfreigrenzen, höhere RenteNeu zugelassene PKW müssen mit Black Box ausgerüstet sein, Pfändungsfreigrenzen werden erhöht und zum ersten Mal erhöhen sich die Renten im gesamten Bundesgebiet gleichmäßig.

Für Pkw wird Black Box verpflichtend

Fas alle kennen die Black Box von Flugzeugen. Kommt es da zu einem Zusammenstoß oder gar einem Absturz, liefern die von der Box aufgezeichneten Informationen entscheidende Hilfestellung zur Aufklärung der Unfallursache.

Sämtliche ab dem 7. Juli 2024 in Deutschland neu angemeldete Pkw müssen mit einer Black Box (Event Data Recorder) ausgestattet sein. Wird ein Unfall verursacht, wird dann lediglich ein kurzer Zeitabschnitt nach und vor dem Ereignis gespeichert.

Neu angemeldete Pkw müssen ab dem 7. Juli 2024 noch mehrere Fahrerassistenzsysteme haben:

  • Reifendruck Überwachungssysteme für den Reifendruck
  • Notfall-Spurhalteassistenten
  • Notbrems-Assistenzsystem für leichte Nutzfahrzeuge und PKW
  • Warnsystem bei sinkender Aufmerksamkeit des Fahrers und Müdigkeit
  • Notbremslicht
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Einrichtung zur Montage einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
  • Rückfahrassistent

Anhebung der Pfändungsfreigrenzen

Zum 1. Juli 2024 werden erneut die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen angeglichen. Sie gewähren in Schulden geratenen Leuten mit Einkommen aus Arbeitstätigkeit ein Existenzminimum.

Liegt das Einkommen aus Arbeitstätigkeit oberhalb dem Grundfreibetrag, bleibt beim Schuldner ein bestimmter Anteil vom Mehrverdienst unangetastet. Der nicht pfändbare Betrag steigt auch, wenn der Schuldner gesetzlich zu Unterhaltszahlungen aufgefordert ist.

Die monatliche Pfändungsfreigrenze erhöht sich für Alleinstehende ab 1. Juli 2024 von 1.402,28 Euro dann auf 1.491,75 Euro

Die Pfändungsfreigrenzen wurden in der letzten Zeit zweijährig, bemessen an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten, sowie zum Juli angeglichen. Ab 2021 geschieht das jedes Jahr.

Lebenserwartung: Ärmere sterben vorzeitiger als Reiche

Höhere Renten

Zum 1. Juli steigen die Renten in West und Ost erstmalig im gleichen Umfang und zwar um 4,57 Prozent. Der Rentenwert (was ist ein Rentenpunkt wert) steigt von bisher 37,60 Euro auf 39,32 Euro.

“Bei 45 Beitragsjahren und einem mittleren Einkommen macht die Rentenerhöhung für eine Standardrente eine Steigerung um monatlich 77,40 aus“, informiert die Ampelregierung

Link zur Pressemitteilung der Ampelregierung für Rentenanpassung 2024

Bei Erwerbsminderungsrenten gibt es ab Juli 2024 einen Zuschlag: Wurde sie zwischen Januar 2001 und Juni 2014 gestartet, sind das 7,5 Prozent. Bei einem Start zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 sind es lediglich 4,5 Prozent.

Rentenempfänger mit einem Renteneintritt ab Juli 2014 haben ohnehin schon mehrere Vorzüge“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. 

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt selbsttätig fest, wer eine Berechtigung auf welchen Zuschlag erfüllt. Demnach muss kein Antrag abgegeben werden.

Durch die allgemeine Rentenanpassung ab Juli 2024 gibt es bei Hinterbliebenenrenten ebenfalls eine Anhebung des Freibetrages bei eigem Einkommen. Er klettert von 992 auf 1.038 Euro netto. Für jedes waisenberechtigte Kind wird die Hinzuverdienstgrenze um 220 Euro angehoben.

Kabel-TV-Empfang wird nicht mehr über Nebenkosten abgerechnet

Die Gebühren für den KabelTVAnschluss werden bei über 10 Millionen Mietern mit den Nebenkosten abgerechnet, weil der Vermieter diese so auf die Mieter abwälzen kann. Gemäß Gesetz ist das lediglich noch bis zum 30. Juni 2024 erlaubt. Dann gibt es das “Nebenkostenprivileg” nicht mehr.

Mit der jetzigen Bestimmung kam es öfters vor, dass Mieter für den TV-Kabelanschluss proportional mitbezahlen mussten, auch wenn sie ihn überhaut nicht verwendet haben. Damit ist bald Schluss.

Jetzt dürfen sämtliche Bürger selber aussuchen, wie und ob sie TV-Sender empfangen wollen, ganz gleich ob über DVB-T2, via Kabel, Satellit, Internetfernsehen oder über sonstige Emfangswege.

Gasspeicherumlage wird angehoben

Ab 1. Juli 2024 wird die Gasspeicherumlage von bisher 0,186 Cent pro kWh auf 0,25 Cent je kWh erhöht.

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde die Gasspeicherumlage zur Absicherung der Richtlinien für die Füllstande bei Gasspeicheranlagen zum 30. April 2022 ins Leben gerufen, um Ausgaben für die Auffüllung der Gasspeicher auf die Gasverbraucher umzuverteilen und damit die Versorgung in Deutschland zu gewährleisten. 

Im Januar 2025 wird die Gasspeicherumlage wiederholt angeglichen.

(Mit Material www.mdr.de/ratgeber/24. Juni 2024)

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