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Digitale Strom-Zähler

Infolge Zähler-Umstellung: Augen auf bei doppelten Stromrechnungen!

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... von Günther Ehrich
... 19.06.2024

Infolge Zähler-Umstellung: Augen auf bei doppelten Stromrechnungen!Auch beim Strom wird Deutschland endlich digitaler. Sämtliche Haushalte bekommen bis 2023 einen digitalen Zähler und mitunter auch doppelte Rechnungen.

Schrittweise werden seit längerem in deutschen Haushalten analoge Stromzähler durch digitale Geräte ausgetauscht

Wer den digitalen Zähler erhalten hat, könnte demnächst statt einer dann zwei Stromrechnungen im Brieflasten vorfinden.

Gemäß der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt es Methoden, um doppelten Stromabrechnungen zu entgehen.

Weshalb einige Verbraucher demnächst monatlich doppelte Stromrechnungen erhalten

Die Umstellung auf digitale Stromzähler soll im ganzen Bundesgebiet bis 2032 beendet sein. Jeder Haushalt muss sich irgendwann damit befassen.

Der „Messstellenbetrieb“ (Betreiber des Stromzählers) ist Auslöser dafür, dass mit der Installation des neuen Zählers manchmal eine zweite Rechnung erstellt wird.

Somit vereinbaren Kunden dann einen separaten Vertrag mit einem Unternehmen, das den digitalen Stromzähler bereithält und kriegen aus diesem Grunde eine zweite Rechnung.

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Der neue Vertrag kommt gänzlich ohne Unterschrift zustande, informiert die Verbraucherzentrale NRW: „Die digitalen Zählermodelle liefern dir gleichzeitig einen weiteren Vertragspartner: Wenn ein neuer Zähler installiert ist und du Strom verbrauchst, vereinbarst du mit dem Betreiber der Messstelle selbsttätig einen Vertrag.“

Wenn Messstellenbetreiber und Stromlieferant deckungsgleich sind oder wenn Konsumenten den Stromversorger* beauftragen, die Bezahlung unmittelbar mit dem Betreiber des Zählers abzuwickeln, kommt eine zweite Rechnung nicht zustande

Im letztere Fall wird der Betrieb des Stromzählers mit der Stromrechnung bezahlt.

Tipp der Verbraucherzentrale: Diese Verpflichtungen und Ansprüche haben Verbraucher mit einem neuen Stromzähler

Wer einen speziellen Messstellenbetreiber favorisiert, weil der eventuell extrem billig ist, kann den Vertrag gemäß Verbraucherzentrale NRW über die Grundversorgung unmittelbar mit diesem Unternehmen vereinbaren.

Damit ist der Stromanbieter angewiesen, die Rechnung ohne Messstellenbetrieb zu präsentieren. 

Bei derartigen Konstellationen empfehlen Verbraucherschützer, die Stromrechnung äußerst penibel zu kontrollieren, um einer zweifachen Bezahlung zu entgehen.


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Ein Vertrag mit einem Betreiber eines Stromzählers heißt nicht, dass Konsumenten ihren Stromlieferanten nicht wechseln* dürfen. Gemäß Verbraucherschützer dürfen Verbraucher ebenfalls eine zusätzliche Feinheit zu ihrem Nutzen einsetzen:

Verschiedentlich muss ein Stromversorger die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen, um den Messstellenbetrieb für die digitalen Stromzähler nicht mehr unmittelbar abzurechnen.

Davon profitieren dann die Kunden, weil dann ein Sonderkündigungsrecht gilt. Das ist der perfekte Zeitpunkt, um zu einem billigeren Versorger zu wechseln.

Hinweise für digitale Stromzähler

  • AGBs kontrollieren bzw. beim Versorger erkundigen, wie die Abrechnung mit dem digitalen Stromzähler abläuft.
  • Verschiedene Angebote bewerten und billigsten Versorger aussuchen. Das zählt generell für sämtliche Verträge. Erfahrungen belegen indessen, dass etliche Kunden häüfig aus Gleichgültigkeit in zu überteuerten Verträgen ausharren.
  • Wenn eine eigentümliche Messstelle ausgesucht wird, Abrechnungen exakt überprüfen und nach zweifachen Rechnungen Ausschau halten.

Diese jährliche Begrenzung der Kosten gibt es für digitale Stromzähler

Nebenbei bemerkt durften Kunden ebenso für die alten Stromzähler bezahlen, jedoch passierte dies in einer anstelle in zwei Rechnungen. 

Diesbezüglich ist dieser Kostenfaktor den allermeisten Kunden verborgen geblieben.

Kosten für digitale Stromzähler sind auf höchstens 20 Euro brutto jährlich begrenzt. 

Jedoch müssen dafür 2 Vorausetzungen erfüllt sein:

1.) Die Begrenzung ist für jene Versorger verbindlich, die automatisch federführend sind. Wenn Kunden aus eigener Initiative zu einem weiteren Messstellenbetreiber gehen, ist die Begrenzung hinfällig.

2.) Die Kosten könnten teurer ausfallen, wenn anstelle eines üblichen digitalen Stromzählers ein Smart Meter eingesetzt werden. 

Diese haben den Vorzug, die Informationen unmittelbar an den Versorger zu übermitteln und ebenfalls Angaben entgegennehmen zu können.

 

Deutschlandweit hat jeder Haushalt ab 2025 die Berechtigung, die Installation eines intelligenten Messsystems anzufordern. 

Die Messstellenbetreiber können diesbezüglich ergänzende Kosten von einmalig 30 Euro verlangen, erklärt die Verbraucherzentrale.

(Mit Material www.hna.de/17.06.2024)

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