Ende 2024 wird ein Gesetz aus 2010 rechtsverbindlich. Millionen Holzöfen, die nicht umgewandelt werden, müssen anschließend vielleicht abgestellt werden.
Ausgang 2024 wird die nächste Ebene einer Verfügung rechtsverbindlich, die das Nein für mehrere Kachelöfen und Holzheizungen darstellen könnte.
Doch es gibt einen Ausweg: Mit einer Umwandlung können zahlreiche Kamine erhalten und dazu nach 2025 wie bisher verwendet werden.
Nein fur Holzheizungen: Übersicht erklärt Grenzwerte für 2025
Die Belastung durch Feinstaub, die mit der Verwendung von Holzöfen erzeugt wird, bildet das Zentrum. Im Bundesimmissionsschutzgesetz(BImSchV) sind die erlaubten Grenzwerte festgelegt.
Bislang mussten sämtliche Koksöfen, Kachelöfen, Pelletöfen, Kamine, die vor dem 1. Januar 2015 eingesetzt wurden, sukzessive die Grenzwerte der Stufe 1 bestehen.
Für ab 2015 neu eingesetzte Anlagen zählten erweiterte Grenzwerte der 2. Stufe.
Laut BImSchV müssen ältere Anlagen ab 1. Januar 2025 auch die Grenzwerte der Stufe 2 bestehen.
Wer eine ältere Anlage wie bisher einsetzen will, muss 2024 untersuchen, ob eine Umwandlung notwendig ist.
Hier die Übersicht der Grenzwerte mit den zugehörigen Fristen:
Übersicht Grenzwerte Stufe 1: Sämtliche Anlagen eingesetzt vor 2015
Umwandlung oder Neukauf: Das sind die Möglichkeiten nach dem Nein für Holzheizungen
Wer so einen Kamin hat, sollte die Grenzwerte 2024 von einem Schornsteinfeger kontrollieren lassen.
Bemerkt er später, dass diese übertreten werden, muss er den Ofen oder Kamin abstellen.
Übertreten Öfen noch die Grenzwerte, können sie modernisiert werden.
Um etwa den Feinstaub zu verringern, existieren Partikelabscheider, die aus dem Rauch den Staub inhalieren. Ein Schornsteinfeger kann die Methoden und Zahlungen begründen.
Eine andersartige Methode dürfte dazu sein, den vorhandenen Ofen durch einen ganz neuen auszutauschen.
Das dürfte den extra Nutzen haben, dass zeitgemäße Holzöfen entscheidend wirtschaftlicher sind als ältere Exemplare.
Demgegenüber kann das außerdem teuer werden: So ein Kamin kostet dann bis 10.000 Euro.