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Gesteigertes Bürgergeld reicht für Stromausgaben nicht – trotz gefallener Energiepreise

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... von Günther Ehrich
... 27.12.2023

  • Mittlere Stromausgaben 14 Prozent über Strom-Regelbedarf
  • Aus für Preisbremse und Netzentgelte: Stromausgaben steigen 2024 im Mittel um 8,5 Prozent

Höheres Bürgergeld deckt Dtromkosten nichtIm Januar 2024 wird Bürgergeld um 12 Prozent angehoben. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsenen steigt von 502 Euro auf 563 Euro monatlich. Das sind 61 Euro mehr als bisher.(1)

Gleichzeitig sind die Energieausgaben in den letzten Monaten gefallen. 

Während ein Alleinstehender für 1.500 kWh Strom im Januar 2023 inklusive Strompreisbremse im Mittel 730 Euro zahlen musste, sind es aktuell nur noch 660 Euro (ohne Preisbremse). 

Das ist ein Minus von 10 Prozent.


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Bürgergeld-Regelsatz: Wie kommt er eigentlich zustande?

Dennoch ist die Erhöhung des Bürgergelds meistens nicht ausreichend, um die Stromausgaben 2024 zu bewältigen.

Ab 2024 gewährt Bürgergeld voraussichtlich 573 Euro jährlich für Wohninstandhaltungen, Wohnen und Energie.(2)

Damit stehen die mittleren Stromausgaben* von 655 Euro 14 Prozent über dem Strom–Regelbedarf.

Aus für Preisbremse und Netzentgelte: Stromausgaben steigen 2024 im Mittel um 8,5 Prozent

2024 werden Stromausgaben für Konsumenten mutmaßlich steigen.

Die Preisbremse fällt aus, wodurch eine 4–köpfige Musterfamilie mit 5.000 kWh Strom Mehrausgaben von insgesamt 32 Euro hat – das sind 1,8 Prozent mehr als 2023.

Wegen teurerer Netznutzungsentgelte steigen die Stromausgaben aber deutlich stärker

Die Modellfamilie hat so im nächsten Jahr zusätzliche Ausgaben von 123 Euro.

Insgesamt steigen die Stromausgaben 2024 mutmaßlich um 155 Euro, das sind 8,5 Prozent mehr als 2023.

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(1) Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/regelsaetze-erhoehung-2222924 [abgerufen am 22.12.2023]
(2) Quelle: https://www.buergergeld.org/regelsatz/#wie-setzt-sich-der-regelsatz-zusammen [abgerufen am 22.12.2023]

(Quelle: Check24.de/23.12.2023)

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