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Bundestag vereinbart Gebäudeenergiegesetz

Gebäudeenergiegesetz am 08.09.2023 entschieden - Neues Heizungsgesetz ab 2024

Banner von Günther Ehrich 
12.09.2023

Gebäudeenergiegesetz entschieden - Neues Heizungsgesetz ab 2024Das Gebäudeenergiegesetz wurde am 08.09.2023 entschieden. Was heit das für Mieter und Eigentümer? Welche Hilfen gibt es? Hier eine Übersicht:

Wann wird das Heizungsgesetz rechtswirksam?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll ab 1. Januar 2024 gültig sein. 

Zahlreiche Bestimmungen greifen dagegen frühest in den nächsten Jahren

Das Heizungsgesetz soll nach und nach für zusätzlichen Klimaschutz im Gebäudesektor sorgen.

Was ist das Herzstück des Heizungsgesetzes?

Global sollen Heizungen zukünftig mit einer Beteiligung von wenigstens 65 Prozent mit Erneuerbarer Energie laufen. Die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes sollen dagegen ab 2024 erstmal ausschließlich für Neubaubereiche gültig sein.

Was für Heizungen dürfen neu eingebaut werden?

Neben der Verbindung zu einem Fernwärmenetz und elektrischen Wärmepumpen ist auch die Einrichtung von Holz- und Pelletheizungen zulässig. 

Weiterhin ist eine Heizung auf der Grundlage von Solarthermie oder eine Stromdirektheizung plus eine Hybridheizung, also eine Zusammenfügung aus Erneuerbaren-Heizungen und Öl- oder Gaskessel, denkbar.

Auch Gasheizungen dürfen ab 2024 noch neu integriert werden, falls sie wasserstofftauglich sind und danach umgebaut werden können. 

Wenn einem Haushalt demnächst kein grüner Wasserstoff für Heizungen zugänglich sein sollte, bestehen ab 2029 zeitlich gegliederte Bedingungen:

Ab 2029 muss in neu eingesetzten Gasheizungen 15 Prozent, ab 2035 dann 30 Prozent und ab 2040 dann 60 Prozent Biogas integriert werden. 

Zeitgemäße Ölheizungen, die 65 Prozent erneuerbare Kraftstoffe hinzufügen können, dürfen weiterhin integriert werden.

CO2-Abgabe: Mehr als 1.000 Euro Zusatzausgaben für Haushalt mit Gasheizung bis 2026

Was erfolgt mit den existierenden alten Gas- und Ölheizungen?

Intakte Gas- und Ölheizungen sollen zunächst weiterlaufen und jederzeit erneuert werden können. 

“Es gibt keine schnelle Auflage zum Austausch für existierende Heizungen”, betont die Bundesregierung.

Wie geht es dann weiter? Das hängt von den allumfassenden und vorgeschriebenen gemeindlichen Wärmeprojektierungen ab. 

Städte mit oberhalb 100.000 Einwohnern haben dafür gemäß Wärmeplanungsgesetz bis Mitte 2026 Zeit, die übrigen Gemeinden bis 2028.

Wenn diese eindeutigen Konzepte in den verschiedenen Bereichen existieren, sollen die Verfügungen des Gesetzes zum Heizen mit zumindest 65 Prozent Erneuerbaren Energien auch für Baulichkeiten im Bestand gültig sein.

Dann dürfen Hauseigentümer bestimmen, was sie tun. 

Ein kommunaler Wärmeplan soll etwa verraten, ob es eine umweltverträgliche Versorgung mit Fernwärme geben wird, an die eine Baulichkeit angebunden werden kann.

Heizungsgesetz und Wärmeplanungsgesetz, das auch ab 1. Januar gültig sein soll, sind folglich fest verschmolzen.

Gibt es zusätzliche Übergangszeiträume?

Wenn eine Öl- oder Erdgasheizung gar nicht mehr  wiederherzustellen ist, soll es einen Übergangszeitraum geben. Das zählt auch bei einem beabsichtigten Heizungswechsel.

Innerhalb der 5-jährigen Übergangsfrist dürfen Heizungen einmontiert, eingerichtet und bewirtschaftet werden, die nicht die Bestimmungen von 65 Prozent Erneuerbare Energien bestehen.

Was sagt das Gebäudeenergiegesetz noch?

Das Heizungsgesetz bestimmt darüber hinaus eine Notwendigkeit zur Besprechung. Sie wird nötig, wenn neue Heizanlagen eingesetzt werden sollen, die mit gasförmigen, festen oder flüssigen Brennmaterialien bewirtschaftet werden.

Die Besprechung soll mögliche Konsequenzen der Wärmeprojektierung und Ausgabenprobleme behandeln, überwiegend bezüglich kletternder CO2-Abgaben. 

Dafür sind Elektrotechniker, Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger oder Energieberater geeignet.

Was heißt das Gebäudeenergiegesetz für Mieter?

Das Heizungsgesetz soll Mieter absichern. Bislang können Vermieter bei einer Wohnungssanierung allerhöchstens 8 Prozent der Ausgaben für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Jahresmiete umschlagen.

Im Gebäudeenergiegesetz ist jetzt eine Modernisierungsumlage festgeschrieben

Vermieter sollen Investitionsausgaben für den Heizungswechsel von 10 Prozent auf den Mieter umschlagen dürfen. 

Voraussetzung ist jedoch, dass eine öffentliche Förderung verwendet und der Förderbetrag von den umschlagbaren Ausgaben subtrahiert wird.

Das soll den Vermietern zusätzliche Motivation zum Heizungswechsel geben. 

Außerdem gibt es eine Kappungsgrenze: Die monatliche Miete soll sich durch eine neue Heizung nicht um über 50 Cent je m2 Wohnfläche steigern dürfen. Bei zusätzlichen Modernisierungsmaßnahmen dürfen es weiterhin 2 bis 3 Euro werden.

Wie sieht die Förderung für Eigentümer aus?

Heizungen sind in den letzten Jahren erkennbar teurer geworden. 

Nach Fakten des Verbraucherzentrale Bundesverbands kostete 2021 eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, eingeschlossen der Installation, 20.000 Euro

Zwei Jahre danach sind es im Mittel schon 31.000 Euro.

Auch Pelletheizungen sind erkennbar teurer geworden: Im Januar 2021 kostete sie noch, eingeschlossen der Installation, 27.000 Euro. Im März 2023 waren es 37.000 Euro, eine Preisanhebung von 37 Prozent

Hinzu kommen vielleicht noch erforderliche Angleichungen an den Baulichkeiten.

Damit wird der Wechsel zu einer treibhausgasneutraleren Heizung öffentlich finanziert.

Jegliche Erneuerung soll mit einem Basisbetrag von 30 Prozent der Investition beschleunigt werden. Für Leute mit zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro zahlt der Staat zusätzliche 30 Prozent der Investitionsausgaben.

Wird die Heizung bis 2028 ausgewechselt, werden ergänzende 20 Prozent übernommen. Es wurde eine größtmöglich Unterstützung von bis zu 70 Prozent der Gesamtausgaben vereinbart.

Die Unterstützungen, die auf viele Milliarden Euro vermutet werden, entspringen dem Transformations- und Klimafonds

Zusätzlich sind für Haushalte mit Einkommen bis 90.000 Euro jährlich Darlehen der Förderbank KfW mit niedrigeren Zins-Sonderbedingungen beabsichtigt.

Bis wann darf noch mit fossilen Brennmaterialien geheizt werden?

Gemäß Heizungsgesetz bis 31. Dezember 2044

Ab 2045 dürfen Baulichkeiten lediglich noch treibhausgasneutral mit Erneuerbaren Energien beheizt werden. Zurzeit heizen die Leute in Deutschland vorrangig mit Gas.

Gemäß Energiewirtschaftsverband BDEW wurden 2022 bald 50 Prozent der 43 Millionen Einfamilienhäuser und Wohnungen mit Erdgas* beheizt

Auf Stelle 2 folgt die Ölheizung mit bald 25 Prozent. Auf Stelle 3 landet die Fernwärme mit bald 14 Prozent.

Elektro-Wärmepumpen haben sich gesteigert. 2017 stand ihre Quote bei 2,0 Prozent. Unterdessen sind es 3,0 Prozent. 

2022 lieferten Heizungen mit Strom* in 2,6 Prozent sämtlicher Wohnungen die Wärme.

Andere Heizungstypen wie Kohle, Koks oder Solarthermie und Holzpellets kamen auf 6,2 Prozent.

Mit Informationen von tagesschau.de.

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