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Frist für Kabel-TV: Wie Anbieter jetzt probieren, Verträge zu verkaufen

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... von Günther Ehrich
... 10.05.2024

Frist für Kabel-TV: Wie Anbieter jetzt probieren, Verträge zu verkaufenWer zur Miete wohnt, kann sich bald selbst gegen oder für den Kabelanschluss aussprechen. Daher sind Vertreter an den Haustüren emsig unterwegs. Lass dir von denen bitte nichts aufschwatzen!

Kabelanschluss für das komplette Haus und anteilig bezahlen ist ab Juli 2024 nicht mehr zulässig.

Mieter dürfen dann unabhängig vom Vermieter persönlich darüber befinden, ob sie generell einen Kabelanschluss nutzen und auch dafür bezahlen möchten.

Vertrag im Detail überprüfen

Auf der Pirsch nach neuen Kunden klingeln darum gerade jetzt überall zunehmend Vertreter von Kabelnetzanbietern an den Wohnungstüren.

Doch von so einem “überfallmäßigen” Besuch darfst du dich nicht beeindrucken lassen

Ein Vertrag lässt sich auf Verlangen ganz entspannt auf der Internetseite des Anbieters vereinbaren, berichtet Stiftung Warentest.

Lass dir niemals etwas an der Haustür “andrehen“. Die meistens selbstständig agierenden Vertreter wollen bezüglich der in Aussicht gestellten Provision allein einen neuen Vertrag verkaufen, koste es was es wolle

Die für dich passende Lösung ist dabei immer zweitrangig.

Für dich dürfte gemäß Stiftung Warentest der Übergang auf Internetoder SatellitenFernsehen eventuell die bestmögliche Option darstellen.

Kabel-Auswahl ab Juli 2024: Wie kommst du zu einem neuen Anbieter?

Warnung vor “Haustürgeschäften”

Du solltest hellhörig werden, wenn ein plötzlich erscheinender Vertreter erklärt, er müsse unbedingt deine Wohnung betreten, um deinen Kabelanschluss zu kontrollieren.

Fordere den Vertreter unverzüglich auf, seine Personalien preiszugeben und verweigere ihm den Zugang zu deiner Wohnung

In so einem Fall könnten hier kriminelle Subjekte am Werke sein.

Du kannst den Kundenservice kontaktieren, dafür hat Vodafone z.B. eine spezielle Hotline 0800 6647402 eingerichtet.

Wichtig: Hat man dir an der Eingangstür einen Vertrag aufgeschwatzt“, kannst du den ohne Begründung binnen 14 Tage rückgängig machen

Dazu genügt eine EMail oder ein Schreiben an die auf den Schriftstücken angegebene Anschrift.


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(Mit Material web.de/magazine/09.05.2024)

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