Mieter erhalten das erste Mal Geld aus CO2-Abgabe zurück. Aber sie müssen es von Fall zu Fall tatkräftig bei ihrem Vermieter anfordern.
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Frohe Botschaft für Mieter: Sie erhalten das erste Mal bestimmte Quoten der CO2–Abgabe zurück, die sie 2023 für ihre Heizkosten ausgeben mussten.
Ab 2021 wird fürs Heizen mit Erdgas* oder Öl eine CO2–Abgabe abverlangt, die sich bis 2027 weiterhin erhöht.
Seither mussten Mieter diese Mehrausgaben persönlich bestreiten, so der Mieterverein München in einer Stellungnahme.
Heizkostenabrechnung: Mieter dürfen erstmalig Kosten von Vermietern verlangen
Aber das ist anders geworden: Ab 1. Januar 2023 nehmenVermieter an Kosten für die CO2–Abgabe teil, um einen Antrieb für energetische Instandestzungen zu geben.
Das heißt, dass Mieter bei den eben eingetroffenen Abrechnungen der Heizkosten für 2023 eine Quote der Kosten für die CO2-Abgabe vom Vermieter zurückholen dürfen.
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Diese Neuordnung zahlt sich für Mieter profitabel aus. Gemäß dem Mieterverein ist bei einer 4–köpfigen–Familie in einem Wohngebäude (110 m2) eine Rückvergütung von über 200 Euro pro Jahr machbar, für weniger große Wohnungen und Familien ist es angemessen weniger.
Die Vorsitzende vom Mieterverein München bejaht die neue Zuweisung: „Zahlreiche Mieter sind mit den kräftig erhöhten Energiekostenbei den nach wie vor kletternden Mietkosten sowieso intensiv belastet.
Es ist nur anständig, dass nun auch Vermieter verpflichtet werden und Kosten für miserabel isolierte Bauwerke anteilmäßig mit übernehmen.“
Kosten bei CO2-Abgabe anfordern - das geht so:
Der Vermieter bekommt bei Häusern mit Zentralheizung die Rechnung meistens unmittelbar vom Energieanbieter.
In dieser Abrechnung wird der Umfang entstandener Treibhausgasemissionen und deren Kosten schon deklariert.
„Für die Abrechnung der Heizkosten müssen Vermieter allerdings ihre Quote an den CO2-Kosten separat deklarieren und abziehen“, informierte die Verbraucherzentrale Bayern.
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Sollten Mieter einen unmittelbaren Vertrag mit dem Energieanbieter unterhalten, etwa bei Gasetagenheizungen, dürfen sie die CO2–Kosten tatkräftig beim Vermieter anfordern.
Der Verbraucherzentrale Bayern zufolge müssen sie das binnen 6 Monate nach Empfang der Abrechnung erledigt haben. Nach dieser Frist löst sich diese Forderung in Luft auf.
Vermieter mit ins Boot geholt: Für Mieter gibt es so viel Geld zurück
Der Umfang der CO2–Kosten und die Aufteilung hängt tonangebend von der energetischen Beschaffenheit des Gebäudes und dem eingesetzten Energieträger ab.
„Je miserabler die Beschaffenheit eines Gebäudes, desto umfangreicher stellt sich die Quote für den Vermieter dar“, betonte die Verbraucherzentrale.
Sie stellt dazu ein kostenfreies Werkzeug zur Verfügung, mit dem im Einzelfall der Umfang und die Zuteilung der CO2–Abgabe bemessen werden kann.
(Mit Material der AFP & www.fr.de/wirtschaft/06.06.2024)