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Cannabis-Legalisierung: Es gibt Rechtsunsicherheiten

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... von Günther Ehrich
... 16.06.2024

Cannabis-Legalisierung: Es gibt RechtsunsicherheitenDie Ermöglichung von Cannabis in Deutschland durch das Cannabiskonsumgesetz (KCanG) erlaubt den rechtmäßigen Besitz und Konsum von Cannabis.

Die Anschaffung aus nicht lizenzierten Quellen kann dagegen zu juristischen Konflikten führen.

Außerdem gibt es im Arbeitsund Straßenverkehrsrecht deutliche Verunsicherungen, vorrangig bezüglich dem Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen* und der Einschätzumg zur Fahrtüchtigkeit.

Bei Prozessen und vielfältigen juristischen Fragen liefert die Rechtsschutzversicherung* einen perfekten Schutz.

Im Zuge des Cannabiskonsumgesetzes (KCanG) bringt die Neufestlegung des Cannabiskonsums eine spürbare Veränderung in der Handhabung mit Cannabis ans Licht.

Seit dem Inkrattreten des Gesetzes ist der Besitz von bis 25 Gramm Cannabis für Erwachsene erlaubt, daheim sogar bis 50 Gramm.

Unter Beachtung von Tabuzonen (z.B. Kitas oder Schulen) ist das Konsumieren von Cannabis in der Öffentlichkeit legal.


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Daneben darf Cannabis lediglich aus lizenzierten Quellen (Cannabis-Vereine) oder durch den Eigenanbau bezogen werden. 

Wer von nicht lizenzierten Quellen (Schwarzmarkthändler) – kauft, kann auch zukünftig mit den Staatsanwaltschaften kollidieren.

Für das Arbeitsleben und den öffentlichen Straßenverkehr ziehen derartige Neuregelungen vielfältige Verunsicherungen nach sich. Am 6. Juni 2024 vereinbarte der Bundestag für Autofahrer einen THCGrenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum.

Übertretungen des Schwellenwertes können Führerscheinentzug und Geldstrafen nach sich ziehen. 

Bis jetzt wurden dagegen keine einförmigen Sanktionen verabredet. Zahlreiche Bundesländer beabsichtigen einen landescharakteristischen Bußgeldkatalog.

Das Cannabiskonsumgesetz beinhaltet ebenso keine starren Vereinbarungen zum Konsum während oder vor der Arbeitszeit.

Während zahlreiche Arbeitgeber in ihren betrieblichen Vereinbarungen den Konsum von unerlaubten Substanzen und alkoholischen Getränken auf dem Werksgelände verbieten, gelten durch die Legitimation derartige Vereinbarungen nicht mehr gleichzeitig ebenfalls für Cannabis.

Gleichwohl sind Beschäftigte grundsätzlich dazu aufgefordert, sich keiner Situation auszusetzen, die ihre Arbeitsfähigkeit beschädigt oder die Anwesenheit am Arbeitsplatz einer Gefährdung aussetzt. Wann exakt die Arbeitsfähigkeit beschädigt ist, bleibt dagegen ein juristischer Graubereich.


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Absicherung mit einer Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung* leistet dazu eine unverzichtbare Absicherung, zumal diese nicht allein die Ausgaben für Gerichtsverfahren und Rechtsanwälte tragen, sondern ergänzend spezifische Fachberatung gewährleistet.

Sie unterstützt Versicherungsnehmer dabei, ihre Rechtsansprüche erfolgreich durchzusetzen.


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Elemente der Rechsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen bieten unterschiedliche Elemente an, die sowohl getrennt als auch als Verknüpfung vereinbart werden dürfen:

  • Das Element Privatrechtsschutz erlangt bei Ordnungswidrigkeiten Bedeutung, etwa dem Konsum in Tabuzonen.
  • Das Element Verkehrsrechtsschutz erlangt bei verkehrsrechtlichen Problemen Bedeutung, etwa bei Auseinandersetzungen über den zweifelhaften THCGrenzwert beim Autofahren.
  • Das Element Berufsrechtsschutz hilft zweckgerichtet bei arbeitsrechtlichen Auseinanderstzungen – einem Arbeitsunfall in Verbindung mit dem Konsum von Cannabis oder einer Kündigung.

Beim Münchner Vergleichsportal CHECK24 kannst du Rechtsschutzversicherungen vergleichen* und die geeignete Absicherung gemäß deiner persönlichen Bedürfnisse vereinbaren.


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(Mit Material www.check24.de/14.06.2024)

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