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43 Prozent kennen Urteil nicht

BGH-Urteil: So holst du dir deine Kontogebühren zurück!

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... von Günther Ehrich
... 30.04.2024

BGH-Urteil: So holst du dir deine Kontogebühren zurück!Bankkunden können sich seit 3 Jahren überhöhte Kontogebühren wiederholen. Gemäß einer Untersuchung machen davon nur die wenigsten Gebrauch. Doch das geht ganz einfach.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Kontogebühren haben einer Untersuchung zufolge etliche Bankkunden kein Geld zurückverlangt.

Von 1.025 Interviewten sagten lediglich 110 bei einer Untersuchung des Meinungsforschungsinstituts Innofact im März aus, bei ihrem Bankinstitut eine Rücküberweisung von Gebühren gefordert zu haben.

Nach Meinung des Vergleichsportals Verivox könnten jedoch erheblich mehr Bankkundenein Recht auf Erstattung durchsetzen. 

Im Zeitraum 2018 bis Juni 2021 wäre das Girokonto von wenigstens 40 Prozent der Bankkunden teurer geworden, berichtete Oliver Maier, Geschäftsführer von Verivox Finanzvergleich.

Zum 27. April 2021 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bestimmt, dass Banken bei der Umgestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Einvernehmen ihrer Kundschaft einfordern müssen.


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Der Vorbehalt, nachdem Kreditinstitute ein nicht offenkundiges Einvernehmen unterstellen können, wenn sich Kunden einer Umgestaltung nicht innerhalb von 2 Monaten widersetzen, benachteilige die Kundschaft unzumutbar, betonten die Richter.

Die Kundschaft der Banken können Gebühren zurückholen, welche Kreditinstitute ohne deutliches Einvernehmen eingeholt haben.

Als Ergebnis der Untersuchung von Verivox sind 43 Prozent der Bankkunden das Urteil nicht geläufig.

Diese hatten also gar keine Ahnung, dass sie eventuell ein Anrecht auf Rückerstattung der Gebühren haben.

81 Prozent der im März Interviewten ließen gewollt davon ab

Immerhin sagten fast 35 Prozent aus, sie hätten keinerlei Anrechte, zumal in den Vorjahren keine Anhebungen der Gebühren stattgefunden haben.

Die Bankenaufsicht 2023 registrierte 69 Fälle

Rund 25 Prozent war demzufolge das Vorgehen zu aufwendig

19 Prozent sagten aus, die Erstattung hätte sich gar nicht rentiert, zumal es sich lediglich um kleinere Beträge handle. 

16 Prozent waren sich unklar, ob der Richterspruch auch für sie selber gültig wäre.

Sonstige Ursachen waren die Bedenken vor einer gerichtlichen Kontroverse (9 Prozent), der Abneigung, die geschäftlichen Kontakte zum Kreditinstitut zu beeinträchtigen (7 Prozent) plus die Angst vor einer Aufhebung des Bankkontos (7 Prozent).

Bis wann Anspruchsberechtigte Gebühren zurückverlangen dürfen, ist nach wie vor fraglich.

Verbraucherschützer sind der Meinung, dass selbst Anforderungen vor 2018 zurückgefordert werden können.

Grundsätzlich sorgt die Thematik nach wie vor für Kummer. Gleichwohl die Menge der Klagen von Bankkunden* infolge der Verwirklichung des Gerichtsurteils durch ihre Bank bei der Finanzaufsicht Bafin erheblich zurückgegangen ist.

Die Bafin registrierte 2023 insgesamt 69 Fälle.

2021 wurden zusammen nahezu rund 1.980 Klagen festgestellt.

So holst du dir Gebühren von der Bank zurück!

Willst du ermitteln, ob deine Bank in den letzten Jahren die Gebühren angehoben hatt, kannst du eine Entgeltaufstellung anfordern.

Banken müssen diese ab 2018 jedes Jahr einmal bereitstellen. 

Nehme dabei Bezug auf § 10 Zahlungskontengesetz (ZKG).

Wenn du erkennst, dass die Gebühren angehoben wurden, kannst du von deiner Bank mit Bezug auf das BGH-Urteil eine Rücküberweisung der Gebühren anfordern.


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Dafür musst du exakt den Betrag nennen, den du zurückholen willst. Dazu stellt die Verbraucherzentrale ein interaktives Musterschreiben zur Verfügung.

Nötigt deine Bank daraufhin mit der Auflösung des Kontos, solltest du die Verbraucherzentrale in Kenntnis setzen.

Der Verbraucherzentralen-Bundesverband untersucht gegenwärtig juristisches Vorgehen gegen Banken, die begründete Ansprüche von Bankkunden verweigern.

(Mit Material berliner-kurier.de/27.04.2024)

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