Einen Antrag auf Leistungen sollten Versicherte auf jeden Fall exakt begründen können, raten die Testdurchführer.
Stiftung Warentest hat in der Juni 2024 Herausgabe von Finanztest 67 Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bewertet und davon 38 die TOP-Note „sehrgut“ zugeteilt.
19 Tarife bekamen die Benotung „gut“, 10 ein „befriedigend“.
Nicht ein einziger Tarif wurde mit einer geringeren Beurteilung benotet.
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Die Testbewerter haben für ihre Beurteilungen die Zufriedenheit der Versicherungskonditionen (75 Prozent der Bewertung) und der Formulare für die Beantragung (25 Prozent) unter die Lupe genommen.
Der Beitragssatz wurde für Musterkunden mit den Berufsfeldern medizinische Fachangestellte, Controller und Mechatroniker plus eines Studierenden festgestellt.
Stiftung Warentest: Gewaltige Differenzen bei den Preisen
Stiftung Warentest zufolge sind die Differenzen bei den Preisen gewaltig.
„Für das Musterprofil eines 30–jährigen Controllers, der bis zum Lebensalter von 67 Jahre eine monatliche Rente von 2.000 Euro abschließt, kann der Beitrag pro Jahr3.071 Euro oder643 Euro ausmachen“, erklärte Beate Bextermöller, Verantwortliche der Untersuchung.
25 der 67 bewerteten Tarifeschließen darüberhinaus eine Regelung zur Dienstunfähigkeit für Beamte mit ein.
Dadurch muss der Versicherungsträger den Versichererunsnehmern eine Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit* anerkennen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn du deiner Erwerbstätigkeit wenigstens zu 50 Prozent nicht mehr nachkommen kannst.
An dieser Schwelle mit 50 Prozent kommen gemäß Bextermöller die häugigsten Anträge auf Leistungen nicht vorbei.
Versicherungsnehmer müssen einen Antrag auf Leistungen demzufolge „wasserfest“ begründen.
„Ratsam ist es immer, sich für den Antrag auf Leistungsgewährung fachkundigen Beistand einzuholen, z.B. bei einer Verbraucherzentrale oder einem selbstständigen Versicherungsberater.
Bei einer Nichtgenehmigung kann eine Beschwerde vor Gericht sinnvoll sein“, betont die Spezialistin.