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Gesetzentwurf
Balkonkraftwerke dürfen Stromzähler wohl rückwärts laufen lassen
20.082023| Günther Ehrich
Stromzähler dürfen nicht verändert werden. Das regelt eine Gesetzesvorschrift in Deutschland (§268 “Fälschung technischer Aufzeichnungen” StGB). Prinzipiell soll beim Ablesen der wirkliche Energiekonsum aufgezeichnet und dementsprechend beglichen werden.
Um dies sicherzustellen und Veränderungen an den technischen Stromzählern zu vermeiden, sind alle Zählanlagen in diesem Land mit einer Rücklaufsperre ausstaffiert.
Für Haushalte, die mit Photovoltaikanlagen versorgt sind und ihren eigenständig hergestellten Strom ins staatliche Stromnetz zuführen, dürfte das partiell ein Problem oder immerhin eine mühsamere Entnahme-Einspeise-Abrechnung bedeuten.
Dieser Stromzähler darf erlaubt rückwärts laufen
Das ändert sich zum 1. Januar 2024.
Dann soll ein neues Gesetz gestatten, dass Kunden einen Stromzähler verwenden können, der rückwärts läuft.
Das erlauben dann Ferraris-Zähler.
Das besagt, dass sich der Stand des Zählers stets dann abwärts berichtigt, wenn nicht gebrauchter Strom ins Netz zugeführt wird.
Die zugeführte Energie wird gewissermaßen mit der herausgeholten saldiert.
Tausch des Zählers erforderlich?
Gemäß dem Portal “EFahrer.com” soll dieses Gesetz ebenso für Kunden zählen, die ein Balkonkraftwerk oder Steckersolargerät nutzen.
Sie müssen gemäß Aussage bis jetzt auch keine Korrektur bei ihren bestehenden Messanlagen planen.
Der schon bestehenende Stromzähler genüge.
Ein Tausch des Zählers zum 1. Januar 2024 fällt weg.
Besonderheit: Werden dagegen viele PV-Anlagen zur Energiezuführung an das staatliche Stromnetz angeschlossen, so zählt die beschriebene Ausnahmebestimmung nicht.