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Ärger mit dem Gas- oder Stromversorger? Diese Tipps helfen weiter

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... von Günther Ehrich
... 15.06.2024

Ärger mit dem Gas- oder Stromversorger? Diese Tipps helfen weiterDas ist doch völlig unmöglich!“ Ist dir dieser Gedanke schon einmal durch den Kopf geschossen, als du die Abrechnung für Gas* oder Strom* erhalten hast? Damit bist du keineswegs eine Ausnahme Exote.

Die Abrechnungen von Gas- und Stromversorgern sollten Verbraucher sorgfältig überprüfen – immer wieder kommt es hier zu Ungereimtheiten. Was kannst du jetzt tun?

Kunden sind nach wie vor überwältigt, welche Beträge sie an die Energieversorger bezahlen sollen. Dabei hatten sie doch ganz energisch Energie eingespart. Für Ungereimtheiten in der Abrechnung gibt es unzählige Begründungen.

Gas- und Stromversorger müssen Frist von 6 Wochen beachten

Entscheidend ist vorab, wann du deine Abrechnung erhalten hast. Gas- und Stromversorger müssen dir binnen 6 Wochen nach Beendigung des Abrechnungszeitraums die Abrechnung zugestellt haben.

Wird diese Zeitspanne nicht eingehalten, kannst du der Abrechnung widersprechen und im äußersten Falle die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens ankündigen, informiert Verivox.de.

Neben der Missachtung der Frist können dagegen noch weitere Vorkommnisse für trübe Stimmung sorgen.

Hast du schon im Vorwege über Abschläge eine bestimmte Summe angezahlt, die über die Summe des tatsächlichen Konsums hinausragen, erscheint auf deiner Abrechnung ein Guthaben.


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Geld zurück: Mieter dürfen das erste Mal diese Kosten vom Vermieter verlangen

Dieses muss binnen 2 Wochen ausbezahlt oder mit dem folgenden Abschlag berücksichtigt werden, sagt Finanztip.de. Das geschieht in der Realität nicht immer innerhalb der Fristsetzung.

Zum Abschluss des Jahres 2023 fanden die Energiepreisbremsen ihr endgültiges Ende.

Auch sie sorgten stellenweise nach wie vor für weitreichende Konflikte. Du kannst dagegen aber diesbezüglich einige klärende Schritte einleiten:

Schritt 1: Um übertriebenem Aufwand zu entgehen sollte immer ein Telefonanruf oder eine E-Mail an die Kundenbetreuung des Versorgers vorrang haben. 

Als weitere Möglichkeit kannst du als Kunde jedoch deine Berechtigung auf Verbraucherbeschwerde geltend machen. Finanztip.de stellt dazu hier ein Musterschreiben zur Verfügung.

Das Schreiben kannst du per E-Mail oder mit der Post dem Versorger übersenden. Er muss dann binnen 4 Wochen darauf antworten und dir eine detaillierte Aufklärung vorlegen oder das Problem unmittelbar beseitigen.

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Dein Versorger antwortet nicht auf dein Schreiben?

Dann kannst du nach Ablauf von 4 Wochen die Schlichtungsstelle Energie informieren, welche als neutraler Vermittler zwischen dem Versorger und dir auftritt.

Dadurch soll eine außergerichtliche Einigung herbeigefüht werden. 

Das Schlichtungsverfahren ist für den Kunden absolut gratis, kann aber längere Zeispanne in Anspruch nehmen. 

Achtung: Du musst beweisen können, dass auf dein Beschwerdeschreiben keine Antwort angekommen ist.

Abrechnung Gas- und Strom: Im Extremfall Rechtsanwalt beauftragen

Eine andere jedoch mit Kosten behaftete Möglichkeit ist die Unterstützung durch eine Verbraucherzentrale

Dazu musst du auf der Internetpräsenz der zuständigen Verbraucherzentrale nach “Unterstützungen zum Energierecht” suchen.

Für diese Unterstützungen werden aber zwischen 30 und 40 Euro an Kosten anfallen. Kann dich das auch nicht zu Ziel führen, kannst du als letzte Chance den betroffenen Energieversorger verklagen.

Eine Übersicht kompetenter Rechtsanwälte (Rechte von Energieverbrauchern), kannst du auf der Website des Bundes der Energieverbraucher einsehen.


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(Mit Material www.merkur.de/12.06.2024)

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