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Achtung Mieter: Ausgaben für Kabel-Fernsehen demnächst billiger

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... von Günther Ehrich
... 10.01.2024

Zum 1. Juli 2024 wird das  Nebenkostenprivileg gestoppt. Dann ist die Umleitung der Ausgaben für KabelFernsehen über die Abrechnung der Betriebskosten nicht mehr zulässig.

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig zu erkundigen und Lösungen zu ermitteln

Mieter haben die Chance, einen neuen Vertrag zu unterschreiben und auch künftig das Kabel-Fernsehen zu verwenden oder auf Streaming, IPTV oder  SatEmpfang umzuwechseln.

Mieter können aussuchen

Das Nebenkostenprivileg wird gestoppt und insbesondere Mieter müssen sich auf Veränderungen beim KabelFernsehen einrichten.

Zahlreiche Mieter sind bislang genötigt, den Kabel-TV-Anschluss über ihre Nebenkosten zu bezahlen

Aber zum 1. Juli 2024 wird die Auswahl für den Zugang zu Fernsehprogrammen ganz und gar freigestellt sein.

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Kabelanbieter sorgen sich um Kunden

Während sich KabelfernsehAnbieter Sorgen um ihre Kunden machen, erwarten sich Anbieter von Streamingdiensten und IPTV einen heftigen Zulauf an Abos.

Manche Kunden könnten etwa eine Satellitenschüssel einsetzen oder das Fernsehen ganz weglassen wenn sie es vorher nicht verwendet haben und dennoch dafür löhnen durften.

Was aber passiert zum 1. Juli 2024 mit den Verträgen von Eigentümergemeinschaften und Mietern?

Der Weg von der Phase des Nebenkostenprivilegs zur freiwilligen Entscheidung des Fernseh-Zugangs wird so gestaltet:

Mieter müssen Kabel-Fernsehen nicht weiter verwenden

Wenn du bis zum heutigen Tage deine Kabel-Fernseh-Ausgaben über die Nebenkosten bezahlt hast und aus diesem Grunde keine unmittelbare Vertragsbeziehung zum Anbieter hattest, brauchst du den Anschluss nicht kündigen.

Der Netzinhaber wird dich grundsätzlich selbsttätig kontaktieren und dir ein Angebot machen, um einen persönlichen Vertrag zu vereinbaren und dich als Kunden zu binden.

Wenn du aber keine Vereinbarung mit dem Kabelnetzinhaber unterschreibst, dürfte die angebrachte Anschlussdose bei dir daheim versiegelt werden.

Das passiert, um eine Verwendung des Fernseh-Anschlusses durch nicht bezahlende Kunden zu vermeiden.

Die Nutzungsfähigkeit des Kabelnetzes bleibt dagegen für weitere Dienste wie das Internet diesbezüglich unberührt.

Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern bestimmt die Mehrheit

Wenig vielseitiger ist die Situation bei Kabelanschlüssen von Immobilien mit Eigentümergemeinschaften

Gemäß Verbraucherzentrale trägt die Gemeinschaft die Verpflichtung zur Fortsetzung vorhandener Vereinbarungen mit dem Kabelnetzinhaber durch eine Entscheidung der Mehrheit.

Obgleich die Ausgaben nicht mehr auf Mieter umverteilt werden können und damit nicht mehr von ihnen geschultert werden müssen, ist jeder Eigentümer der Gemeinschaft zukünftig festgelegt, seinen Beitrag an den Anschlussausgaben einzubringen, wenn er einer Fortführung der Vereinbarung zustimmt.

Bei Mietern und Eigentümern in Mehrfamilienhäusern leben, können bezüglich des Gemeinschaftsvertrags unterschiedliche Auffassungen vorliegen.

Während Wohnungseigentümer aus einer Fortführung der Vereinbarung Nutzen ziehen und in mittlerer Dauer gegenüber persönlichen Vereinbarungen einsparen können, bewirkt ein Beitrag an der Kabel-Vereinbarung für reine Vermieter allein ergänzende Ausgaben ohne Vorteile.

(Mit Angaben aus buerger-geld.org/8.01.2024)

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