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Wärmepumpen

Ab 2024: Stromsteuerung bei Überlastung für Ladestationen und Wärmepumpen

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... von Günther Ehrich
... 13.01.2024

Ab 2024: Stromsteuerung bei Überlastung für Ladestationen und WärmepumpenDie wachsende Menge an Wärmepumpen und EAutos verkörpert für regionale Stromnetze eine sehr anspruchsvolle Aufgabe

Die regionalen Verteilnetze dürften bei gesteigertem Bedarf (kältere Abende im Winter) überfordert sein.

Die Bundesnetzagentur hat Anfang 2024 Neuerungen vereinbart, die es Netzinhabern ermöglichen, den Strombezug von steuerbaren Ladesäulen und Wärmepumpen gelegentlich zu drosseln, um Behinderungen zu umgehen.

Aber wie gelingen diese Neuerungen und welche Effekte haben sie für Kunden?

Haushalte, die das Aufladen von E-Autos und elektrische Heizungen nutzen, dürften womöglich mehr Strom verwenden, als die regionalen Verteilnetze bieten können.

Die Bundesnetzagentur hat Neuerungen verkündet, um das Problem zu lösen

Diese ermöglichen es Netzinhabern, bei auffälliger Überanstrengung den Strombezug von steuerbaren Ladestationen und Wärmepumpen zu reduzieren.

Diese Neuerungen sollen dabei helfen, eine Überbelastung der Niederspannungsleitungen zu umgehen, welche die restlichen km bis zu den Haushalten bedienen.

Die Bundesnetzagentur pointiert, dass binnen derartiger Reduzierungen immer eine Grundabsicherung da sein muss, um etwa EAutos binnen 2 Stunden für eine Entfernung von 50 km aufzuladen und das Betreiben von Wärmepumpen zu gestatten.

Der übliche Haushaltsstrom bleibt durch diese Neuerungen unbelastet.

Wärmepumpe auf dem Dachboden oder in der Garage: Geht das?

Für die Netzagentur liegt die Schwierigkeit darin, eine Annäherung zu organisieren

Behinderungen sollen umgangen werden und die Reduzierungen bei Kunden fast gar nicht erkennbar sein.

Hier ist geplant, dass Haushalte wie Inhaber steuerbarer Geräte einen Nachlass bekommen, durch eine Verminderung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 Prozent für die diesbezüglichen Geräte oder als Komplettpreis pro Jahr beim Netzentgelt.

Die Bundesnetzagentur erwartet, dass derartige Aktionen der Netzinhaber lediglich in Ausnahmesituationen notwendig werden.

Komplette Außerbetriebnahmen sind nicht länger erlaubt. Netzinhaber müssen derartige Aktionen öffentlich verkünden.

Die Neuerungen sind Anfang 2024 rechtsverbindlich geworden. 

Sie umfassen mehrjährige Wechselbestimmungen für vorhandene Anlagen, die schon einen Vertrag zur Steuerung durch den Netzinhaber besitzen.

Vorhandene Anlagen ohne derartige Verträge sind durchgehend ausgegrenzt. 

Sie haben aber die Chance, sich unaufgefordert zu beteíligen. 

Speicherheizungen für Nachtstrom sind von diesen Neuerungen durchgehend ausgegrenzt.


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Die Bundesnetzagentur mahnt, entgegen außerordentlicher Kapitalanlagen in die Erweiterung der Ortsnetze, auch jetzt noch vor Behinderungen.

Der schnelle Zuwachs von Wärmepumpen und E-Autos zeigt meistens eine Problematik, weil die allermeisten Niederspannungsnetze nicht genügend auf einen raschen Hochlauf dieser Geräte vorbereitet sind.

(Quelle: Check24.de/09.01.2024)

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