Die Realisierung der Energiewende soll mit Balkonkraftwerken verstärkt werden. Inhaber kämpfen dagegen noch mit administrativen Problemen. Das Solarpaket I kündigt eine Abflachung dieser Verfahren an.
Das Solarpaket I sollte anfänglich am 1. Januar 2024 rechtsverbindlich werden. Doch das Verfahren zur Gesetzgebung dauert an.
Diese Schritte sollen die Erweiterung von Photovoltaik mit Balkonkraftwerken unterstützen.
Die Registrierung von Balkonkraftwerken ist eine der Neuerungen. Demnächst verschwindet der Anspruch, die Anlage beim Netzinhaber zu registrieren. Ersatzweise reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister.
Auch der unangenehme Wechsel des Stromzählers mittels eines Spezialisten aus dem Elektrohandwerk verschwindet.
Neue Balkonanlagen können ohne Übergangszeit aktiviert werden.
Auch die Verwendung eines Ferraris-Zählersmit rückwärtslaufender Eigenschaft ist zulässig.
Die Inhaber der Messstellen sind dagegen angewiesen, alte Zähler gegen neue 2-Richtungszähler auszuwechseln.
Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) beschäftigt sich derzeit mit einer Umbildung der Vorschrift, um das Hinzufügen von Balkonkraftwerken per Schuko–Stecker zu erlauben.
Gegenwärtig wird weiterhin eine Wieland–Steckdose angeraten, die einzig von Spezialisten eingebaut werden kann.
Eine andere Neuerung geht Wechselrichter von Balkonkraftwerken an.
Die höchste Ausgangsleistung wird von 600 Watt auf 800 Watt klettern.