Balkonkraftwerk

Ab 2024 neue Bestimmungen für Balkonkraftwerke: Solarpaket vor Entscheidung im Bundestag

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... von Günther Ehrich
... 06.01.2024

Ab 2024 neue Bestimmungen für Balkonkraftwerke: Solarpaket vor Entscheidung im BundestagDie Realisierung der Energiewende soll mit Balkonkraftwerken verstärkt werden. Inhaber kämpfen dagegen noch mit administrativen Problemen. Das Solarpaket I kündigt eine Abflachung dieser Verfahren an.

Das Solarpaket I sollte anfänglich am 1. Januar 2024 rechtsverbindlich werden. Doch das Verfahren zur Gesetzgebung dauert an

Diese Schritte sollen die Erweiterung von Photovoltaik mit Balkonkraftwerken unterstützen.

Die Registrierung von Balkonkraftwerken ist eine der Neuerungen. Demnächst verschwindet der Anspruch, die Anlage beim Netzinhaber zu registrieren. Ersatzweise reicht eine Registrierung im Marktstammdatenregister.

Balkonkraftwerke dürfen Stromzähler wohl rückwärts laufen lassen

Auch der unangenehme Wechsel des Stromzählers mittels eines Spezialisten aus dem Elektrohandwerk verschwindet

Neue Balkonanlagen können ohne Übergangszeit aktiviert werden.

Auch die Verwendung eines Ferraris-Zählers mit rückwärtslaufender Eigenschaft ist zulässig

Die Inhaber der Messstellen sind dagegen angewiesen, alte Zähler gegen neue 2-Richtungszähler auszuwechseln.

Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) beschäftigt sich derzeit mit einer Umbildung der Vorschrift, um das Hinzufügen von Balkonkraftwerken per SchukoStecker zu erlauben.

Gegenwärtig wird weiterhin eine WielandSteckdose angeraten, die einzig von Spezialisten eingebaut werden kann.

Eine andere Neuerung geht Wechselrichter von Balkonkraftwerken an. 

Die höchste Ausgangsleistung wird von 600 Watt auf 800 Watt klettern.

(Quelle: Check24.de/04.01.2024)

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