Sonderkündigungsanspruch Strom

Wann greift der Sonderkündigungsanspruch?

Bei einer Strompreiserhöhung oder einer Wohnortveränderung kannst du von deinem Sonderkündigungsanspruch Gebrauch machen. Bei einem Anspruch auf Sonderkündigungs musst du selbst kündigen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Du kannst per E-Mail, Fax oder Brief zurücktreten. Auch wenn du selbst kündigst, ist eine unterbrechungsfreie Stromversorgung garantiert.

Sonderkündigungsanspruch nutzen – so geht's

Sonderkündigungsanspruch
Bildnachweis: (Quelle: Check24.de/13.2.2023)
  • Sonderkündigung gilt bei Strompreiserhöhung und Wohnortveränderung
  • Beim Sonderkündigungsrecht musst du selbst kündigen.
  • Beachte die Grundlagen und Zeitspannen in den AGB deines Stromvertrags.
  • Das Ausscheiden muss in Textform (EMail, Fax, Brief) erfolgen.
  • Gebe als Abschiedsgrund deinen Anspruch auf Sonderkündigung an.
  • Die Versorgungssicherheit ist auch bei einer Abdankung gewährleistet.

Sonderkündigungsanspruch bei Strompreiserhöhung

  • Wenn dein Stromanbieter die Preise steigert, kannst du den Vertrag auch unbelastet von deiner Vertragslgültigkeit auflösen und durch einem neuen Stromanbieter ersetzen.
  • Du musst die Kündigung eigenhändig umsetzen – alternativ per E-Mail, Fax oder Brief. Es ist nicht denkbar, einen anderen Stromanbieter mit dem Rücktritt zu verpflichten.
  • Der Anspruch auf eine besondere Kündigung besteht auch, wenn sich die Preise * bezüglich von Steuern und Abgaben steigern.
  • Dein Sonderkündigungsanspruch besteht in der Regel 2 Wochen, wenn dir dein Anbieter die Strompreissteigerung in geschriebener Form verdeutlicht hat. In den AGB deines Stromvertrags erreichst du alle Fälligkeitsdaten und Zusammenhänge, zu denen du ablösen kannst.
  • Übermittelt dir dein Stromanbieter ein Schreiben bezüglich der Preiserhöhung, ohne auf den Anspruch auf Sonderkündigung hinzuweisen, ist die Preiserhöhung erfolglos.

Besonderes Kündigungsrecht bei Wohnorttausch

  • Wenn die neue Wohnung nicht im Versorgungsgebiet deines Stromanbieters liegt oder sich durch deinen Umzug eine Preiserhöhung ergibt, kannst du in der Regel deinen Stromvertrag mit dem Sonderkündigungsanspruch kündigen.
  • In den meisten Fällen wird dir das Recht auf Sonderkündigung auch eingeräumt, wenn diese Kriterien bei einem Wohnsitzwechsel nicht der Fall sind.
  • Bei einigen Energieversorgern musst du die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist dennoch einhalten. Genaue Informationen zum Sonderkündigungsrecht beim Wohnsitzwechsel findest du bei den AGB deines Stromvertrags.
  • Wenn du dich noch in der lokalen Basisversorgung aufhältst, kannst du den Vertrag kontinuierlich in einem Zeitrahmen von zwei Wochen beenden.
  • Zum Teil ist es vorstellbar, dass du den Stromvertrag an den neuartigen Aufenthaltsort mitführst. Erkläre deinem Stromanbieter zumindest sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Umzugs deinen Wohnsitzwechsel um zu ermitteln, ob du den Stromvertrag mit umsiedeln kannst.

Stromanbieter kündigen und passenden Stromtarif finden

Spätestens wenn du gekündigt hast, solltest du einen Stromvergleich umsetzen, um einen neuen Stromanbieter auzusmachen. Achte darauf, dass du im Wechselgebot bestimmst, dass du sogar selbst gekündigt hast. Wenn du deinem Stromanbieter eine Einzugsermächtigung gegeben hast, solltest du diese im Falle eines Rücktritts entschieden absagen. Ab dem Datum der Zurücknahme hat er keinen Zugang mehr auf deine Kontoverbindung.

(Quelle: Check24.de/13.2.2023)

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