Die Bundesregierung hatte anfänglich beabsichtigt, die Netzentgelte mit 5,5 Milliarden Euro zu unterstützen. Jedoch hat die Ampel-Koalition im Dezember bezüglich eines Minus im Bundeshaushalt vereinbart, diese beabsichtigten Zuwendungen abzusagen.
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Ab April werden die Folgen dieser Beschlussfassung nun unmittelbar die Konsumenten belasten, weil etliche Stromanbieter geplant haben, ihre Preise anlässlich der gekletterten Netznutzungsentgelte zu steigern.
Schon zu Jahresanfang stellen Umlagen, Steuern und Abgaben ungefähr 29,5 Prozent des Strompreises* dar.
Konzessionsabgaben an Kommunen und mehrere Abgaben aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG), der §19-NEV-Umlage, der Offshore-Netzumlage, die Stromsteuer sowie die Umsatzsteuer zählen dazu.
Mehrere Bundesländer, in denen die Strompreise letztlich um rund ein Drittel angewachsen sind, werden durch die Preissteigerung* vorwiegend belastet.
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Konsumenten sollten erkennen, dass die gegenwärtige Richtung auf ökonomische Schwierigkeiten und politische Vereinbarungen begründet ist. Nicht sämtliche Stromanbieter steigern die Preise, einzelne reduzieren sie schwach.
Bezüglich dieser Richtung ist es empfehlenswert, das Sonderkündigungsrecht bei Strompreissteigerung zu verwenden und durch einen Vergleich der Strompreise zu einem billigeren Stromversorger zu wechseln. .