Je nach Lebensumfeld kriegen Bezieher von Bürgergeld unterschiedlich viel. Wie viel Bürgergeld du bekommst, erfährst du hier.
Bürgergeld besteht ab Januar 2023. Nicht jeder Bürgergeldempfänger bekommt das Gleiche zugeteilt. Das Bürgergeld ist von unterschiedlichen Sachverhalten abhängig.
Der Bürgergeld-Regelsatz beträgt 563 Euro monatlich. Die Leistung kann dagegen absolut persönlich unterschiedlich ausfallen. Suedkurier.de hat bemessen, was eine Einzelperson, ein Paar ohne Kinder, Alleinerziehende oder eine Familie mit 1 Kind, mit 2 Kindern oder mit 3 Kindern einnehmen dürften.
Auf welche Art wird Bürgergeld bemessen?
Das Bürgergeld richtet sich an Belastungen für Warm- und Kaltmiete aus
Lebensjahre
Menge der Kinder
Einnahmen des oder der Beteiligten (Lohn, Mieteinnahmen, Kindergeld und Rente)
Einnahmen des Partners
Lebenssituation, etwa alleinerziehend
Schwangerschaft (Ab 13. Woche besteht Anwartschaft auf Mehrbedarf von 17 Prozent des persönlichen Regelsatzes)
Behinderung
Krankheit
Bei Einnahmen besteht ein monatlicher Freibetrag. Der macht brutto 100 Euro aus. Wer mehr erhält, muss erwarten, dass das beim Bürgergeld Abzüge bewirkt. Bei sonstigen Einnahmen verbleiben 20 Prozent innerhalb 100 und 520 Euro ohne Anrechnung. Bei Summen innerhalb 520 Euro und 1.000 Euro verbleiben 30 Prozent ohne Anrechnung und innerhalb 1.000 Euro und 1.200 Euro – bei Bürgergeldempfänger mit wenigstens einem Kind steigt die Schwelle auf 1.500 Euro – verbleiben 10 Prozent ohne Anrechnung.
Wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft beeinflusst auch das Bürgergeld. Spezialisten der Stiftung Warentest haben auf Test.de zusammengerafft, was das heißen kann. Alleinerziehende und Alleinstehende bekommen im Monat 563 Euro. Beide erwachsenen Partner erhalten je 506 Euro. Jugendliche innerhalb 15 und abwärts 18 Jahren wird 471 Euro vergütet. Kinder vom 7. bis zum 14. Lebensjahr bekommen 390 Euro. Kindern bis zum 6. Lebensjahr werden 357 Euro vergütet.
Um den Umfang des Bürgergeldes aufzuklären, hat die Caritas einen Bürgergeld-Rechner entstehen lassen.
Was für zusätzliche Leistungen bestehen beim Bürgergeld?
Beim Bürgergeld bestehen ergänzend zum Regelsatz noch zusätzliche Leistungen. Das sind außerdem:
Beiträge zur gesetzlichen Pflege– und Krankenversicherung
Ausgaben für Wohnung
Ausgaben für Heizung
Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Jugendlichen und Kindern (BuT), etwa Lernförderung, Geld für Mittagsessen, Klassenfahrten und Schulmaterialien
Einmalige Hilfe beim Umzug für die Ersteinrichtung einer Wohnung.
Binnen einer Wartezeit von 12 Monaten wird nicht kontrolliert, ob die Wohnung verhältnismäßig ist und die Ausgaben werden vollkommen bezaht. In dieser Wartezeit bleibt auch für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft ein Vermögen bis zu 40.000 Euro sicher. Einen Freibetrag von 15.000 Euro hat jede zusätzliche Person..