Wer sich für seine Kinder bei der Rentenversicherung Kinder- Erziehungszeiten bestätigen lässt, darf erhebliche Zuschläge erwarten. Über 100 Euro ergänzende Rente sind dann monatlich erreichbar.
Ein Großteil der Eltern müssen sich für die Kindererziehung beim Einkommen einschränken, um sich ihren Sprösslingen voll widmen zu können.
Beim deutschen Rentensystem sind die hinzukommenden Heranwachsenden von großer Wichtigkeit:
Es arbeitet nämlich nach dem Umlageverfahren. Dabei bezahlt beispielsweise die jüngere Altersgruppe mit ihren Beitragszahlungen die Renten der Älteren.
Deshalb organisiert die deutsche Rentenversicherung eine Regulierung und bewertet festgelegte Zeiten bei den Eltern im Laufe der Kindererziehung so, als hätten sie persönlich Beiträge erstattet.
Laut Finanztip sind dann für Eltern monatlich 100 Euro ergänzende Rente erreichbar. Eine Übersicht:
Wie gelingt die Beantragung und wer kann den Zuschlag erhalten?
Aktuell: Noch vor Rentenstart müssen Eltern die Erziehungszeit für Kinder verlangen, um den Zuschlag zu erhalten.
Gleichfalls dürfen Pflege-, Adoptiv– oder Stiefeltern, neben den leiblichen Eltern, Kindererziehungszeiten verlangen.
Auch Freiberufler und Selbstständige, die gar nicht in die Rentenversicherung einbezahlen, dürfen diese verlangen.
Lediglich ein Elternteil darf sich die Erziehungszeit anrechnen lassen. Dagegen ist eine Aufteilung machbar.
Kindererziehungszeiten: Wie groß ist der Renten-Zuschlag?
Die Kindererziehungszeit steigert die Rente nahezu so, als hätten Vater oder Mutter nach der Niederkunft weiterhin im Mittel gleichviel verdient und Beiträge beglichen, wie vorher.
Bei vor 1992 geborenen Sprösslingen beträgt die Kindererziehungszeit 2,5 Jahre, bei danach zur Welt gekommenen 3 Jahre.
Der Zuschlag klappt über die Zuerkennung von nachträglichen Rentenpunkten.
Für die Kindererziehungszeit wird der Mittelwert angewendet, folglich jährlich rund 1 Rentenpunkt.
Die Punkte haben pro Jahr einen verabredeten Wert.
Ab Juli 2023 steht er auf Bundesebene einheitlich bei 37,60 Euro.
Demzufolge kann sich die Rente je Kind zurzeit um höchstens 112,80 Euro monatlich steigern, so Finanztip.
Rente: Was gibt es für Eltern sonst noch
Die Kinderberücksichtigungszeit ist für Eltern außerdem bedeutend. Heißt: Die Rentenversicherung kann die ersten 10 Jahre nach Geburt des Kindes als rentenrechtliche Zeit einbeziehen.