Rentenfragen
Neuerungen Rente 2024: Das wird für Beitragszahler und Rentenbezieher anders

... von Günther Ehrich
... 08.01.2024
Im neuen Jahr kommen für Beitragszahler und Rentenbezieher mehrere neue Regeln.
Hier eine Übersicht:
Für allesamt, die in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlen oder schon Rente beziehen, kommen ab Start 2024 mehrere Neuerungen ins Haus.
Es kommen Annäherungen und Erleichterungen beim steuerpflichtigen Beitrag.
Das ist für die Rente ab 1. Januar 2024 beabsichtigt
Renteneinsteiger müssen ab 2024 einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern:
Ab 1. Januar sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig (bisher 83 Prozent). Also bleiben 16 Prozent der ersten ganzen Bruttojahresrente steuerbefreit.
In nächster Zeit ist beabsichtigt, den Anstieg des steuerpflichtigen Anteils an der Rente lediglich noch in Etappen von immer 0,5 Prozent anzugehen.
Anfänglich war beabsichtigt, dass Renten bis 2040 insgesamt steuerpflichtig sein sollten.
Das zählt für Rentenbezieher mit Erwerbsminderung
Rentenenpfänger, die bezüglich Erwerbsminderung eine Rente erhalten, können im neuen Jahr mehr Geld hinzuverdienen.
Ab Januar 2024 zählt eine Mindestschwelle beim Hinzuverdienst von 37.117,50 Euro im Jahr für alle, die bezüglich partieller Erwerbsminderung Rente erhalten.
Für alle, die bezüglich einer kompletten Erwerbsminderung Rente erhalten, zählt eine Schwelle von 18.558,75 Euro.
Rentenenpfänger bezüglich Erwerbsminderung können eine selbstständige Tätigkeit oder Beschäftigung allein im Zusammenhang mit dem identifizierten Leistungsgrad leisten.
Wer das übersieht, setzt seine Berechtigung auf Rente wegen Erwerbsminderungs leichtfertig aufs Spiel.
Gemäß der Deutschen Rentenversicherung können Rentenenpfänger bei Rente bezüglich kompletter Erwerbsminderung lediglich unter 3 Stunden am Tag schaffen.
Bei Rentenenpfängern bezüglich partieller Erwerbsminderung sind es 6 Stunden.
Deutsche, die wenigstens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, dürfen ab dem 63. Lebensjahr die Altersrente verlangen.
Verlust: Je früher sie diesen Weg gehen, desto größer ist der Abzug bei ihrer Rente.
Je Monat, der zwischen der Beantragung und dem Erlangen des üblichen Rentenalters steht, ist der Abzug 0,3 Prozent.
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung klettert 2024
Weil das übliche Rentenalter gegenwärtig allmählich klettert, steigt dazu der Abzug auf die genutzte Rente.
Wer 1961 auf die Welt kam und 2024 dann 63 Jahre alt wird, kann die Rente für langjährig Versicherte verlangen, muss dagegen einen Abzug von 12,6 Prozent einstecken.
2024 klettert die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Anstelle 7.300 Euro liegt sie ab Januar bei 7.550 Euro (alte Bundesländer) oder 7.450 Euro (neue Bundesländer) monatlich.
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Größe das Einkommen aus Arbeit bei der Kalkulation des Beitrags zur Rentenversicherung relevant ist.
Für das Einkommen, das dieses Limit übertritt, müssen Versicherte keine Beiträge aufbringen. Auch die Bezugsgröße klettert.
In den alten Bundesländern liegt sie ab dem 1. Januar bei 3.535 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern 3.465 Euro.
Für die Kalkulation von Beiträgen versicherungspflichtiger Selbstständiger ist die Bezugsgröße wesentlich.
Minijob: Monatliche Verdienstgrenze 2024
2024 wird die Verdienstgrenze pro Monat im Minijob 538 Euro ausmachen.
Gegenüber der momentan gültigen Grenze von 520 Euro ist das ein Mehr von 18 Euro.
Gemäß Techniker Krankenkasse dürfen Minijobber im Jahr 6.456 Euro erarbeiten, bevor sie versicherungspflichtig sind.
Sie können die Verdienstgrenze lediglich vereinzelt übertreten, wenn es unerwartet und in beschränktem Umfang geschieht.
Der Maßstab: In höchstens 2 Monaten im Jahr können sie bis zum 2-fachen der monatlichen Grenze erarbeiten. In den verschiedenen Monaten wären das ab 2024 dann 1.076 Euro.
Die untere Grenze bei Midijobs klettert: Sie liegt ab 1. Januar bei 538,01 Euro.
Alle, die innerhalb 538,01 Euro und 2.000 Euro monatlich erarbeiten, zählen als Midijobber.
Sie entrichten lediglich einen Bruchteil der Beiträge zur Sozialversicherung.
Ab einem Einkommen von 2.000,01 Euro wird anschließend der komplette Beitrag fällig.
Bedeutend für Arbeitgeber: Falls in den Verträgen ihrer Minijobber der gesetzliche Mindestlohn nicht aufgezeichnet ist, müssen sie diese dementsprechend überarbeiten.
(Mit Material fr.de/03.01.2024)
Wechselservice für Strom & Gas
Stromvergleich beim Testsieger – CHECK24 *
Gasvergleich beim Testsieger – CHECK24 *
Stromvergleich beim Testsieger – VERIVOX *
Gasvergleich beim Testsieger – VERIVOX *
[shariff]